BundVerordnung für Versorgungssicherheit

Reservekraftwerksverordnung soll in den kommenden Jahren die Versorgungssicherheit gewährleisten.
(Bildquelle: EnBW / Bernd Franck, Düsseldorf)
Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegte Reservekraftwerksverordnung (ResKV) verabschiedet. Sie legt Regelungen zum Verfahren und den Bedingungen von Kraftwerksstilllegungen fest. Wirtschaftsminister Philipp Rösler erklärte, die Verordnung schaffe die Grundlage, um die Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren jederzeit zu gewährleisten. Zugleich würden Transparenz und Rechtssicherheit insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Reservekraftwerken hergestellt. Wie das BMWi mitteilt, sieht die Verordnung unter anderem eine jährliche Überprüfung der Systemsicherheit im Hinblick auf die verfügbaren Erzeugungskapazitäten durch Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur vor. Ergibt sich hieraus ein Bedarf an Reserveleistung, wird dieser ausgeschrieben. Interessierte Betreiber können die Nutzung ihrer Anlagen als Reservekraftwerke anbieten. Um Fehlanreize zu vermeiden, können sich an der Ausschreibung jedoch grundsätzlich nur systemrelevante Anlagen beteiligen, die der Betreiber endgültig stilllegen will (No-way-Back-Verpflichtung). Zudem präzisiert die ResKV die gesetzlichen Pflichten der Anlagenbetreiber zur Anzeige geplanter Stilllegungen von Kraftwerken. Die Verordnung und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorgaben sind bis Ende des Jahres 2017 befristet. „Dieses Übergangsregime schafft Zeit für wichtige anstehende Entscheidungen zum Strommarktdesign sowie die damit verbundene notwendige grundlegende EEG-Reform“, so Rösler. „Klar ist, dass diese Entscheidungen jetzt mit Nachdruck verfolgt werden müssen, um die Energiewende voranzubringen.“
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte, der beschlossenen Reservekraftwerksverordnung mangele es an der nötigen Marktorientierung. Mit Netzreserve und Stilllegungsverboten setze das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin auf ein intransparentes und ordnungspolitisch fragwürdiges Verfahren statt auf wettbewerbliche Lösungen. Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte: „Aus Sicht der Energiewirtschaft ist es bedauerlich, dass die heute vom Kabinett abschließend beschlossene Reservekraftwerksverordnung keine transparente, marktnahe Lösung ist. Dabei hätte es mit der Strategischen Reserve, die der BDEW vorgeschlagen hat, eine gute Alternative gegeben. Wir hoffen daher, dass die Verordnung nach der Bundestagswahl eine entsprechende Überarbeitung erfährt.“
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) übte sich in Kritik. Zwar stelle die Verordnung eine Möglichkeit dar, die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit kurzfristig zu ermöglichen und gleichzeitig die Implementierung eines neuen Energiemarktdesigns vorzubereiten. „Allerdings hätte man das auch mithilfe eines wettbewerblicheren Verfahrens erreichen können“, bemängelte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Auch das in der Verordnung festgelegte Verbot der Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke und die Übernahme dieser in die sogenannte Netzreserve stößt beim VKU nicht auf Zustimmung. In einer Pressemeldung des Verbands heißt es, lokal auftretende Versorgungsengpässe seien nicht so sehr ein Problem der Stromerzeugung, sondern der Übertragung von Energie. Würden die bestehenden Netzengpässe auf Übertragungs- und Verteilnetzebene beseitigt, stehe in Deutschland bis zum Auslaufen der Verordnung 2017 genügend Kapazität zur Deckung der Stromnachfrage zur Verfügung. „Ein Neubau von Kraftwerken durch die Übertragungsnetzbetreiber, wie ihn die Verordnung ermöglicht, sollte daher unbedingt unterbleiben und stattdessen der Netzausbau vorangebracht werden“, fordert Reck. Der VKU habe im Zusammenhang mit seinem Vorschlag für ein integriertes Energiemarktdesign aufgezeigt, dass der Netzausbau die kostengünstigste Investition in die Energiewende ist und daher vordringlich erfolgen sollte.
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