Donnerstag, 13. Februar 2025

StromnetzeVerordnung fordert Nachrüstung

[27.02.2015] Betreiber werden aufgefordert, ihre Erneuerbare-Energien-Anlagen innerhalb von zwölf Monaten nachzurüsten. So sieht es die Änderung der Systemstabilitätsverordnung vor.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (25. Februar 2015) die Änderung der Systemstabilitätsverordnung beschlossen. Die Verordnung sieht vor, dass die betreffenden Anlagenbetreiber schriftlich durch den Verteilnetzbetreiber aufgefordert werden, die Nachrüstarbeiten innerhalb von zwölf Monaten auszuführen. Die Kosten für die Nachrüstung werden grundsätzlich von den Anlagenbetreibern getragen. Sollten die Kosten jedoch einen festgesetzten Eigenanteil übersteigen, wird ein Teil vom Übertragungsnetzbetreiber über die Netzentgelte erstattet. „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung dem Beschluss des Bundesrates gefolgt ist und die Änderung der Systemstabilitätsverordnung nunmehr endgültig beschlossen hat“, kommentiert Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), den Beschluss. Die neuen Regelungen würden dazu beitragen, die Stabilität der Stromnetze in den Regionen und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Mit der überarbeiteten Verordnung reagiert die Bundesregierung auf das so genannte 49,5-Hertz-Problem: In Europa beträgt die Netzfrequenz im Normalzustand 50 Hertz. Leichte Schwankungen sind laut BDEW üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu Problemen kann es jedoch kommen, wenn die Frequenz sehr stark von der Normalfrequenz abweicht. Beim Absinken der Frequenz auf 49,5 Hertz könnten sich Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 27 Gigawatt automatisch abschalten. Von diesem Effekt sind Windenergie-, Biomasse-, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wasserkraftanlagen betroffen. In einem solchen Fall wäre es für die Netzbetreiber kaum mehr möglich, das Stromnetz zu stabilisieren. Das 49,5-Hertz-Problem betrifft nicht nur das deutsche Netz, sondern kann die Netzstabilität in ganz Europa gefährden. Daher müssten in Deutschland nun rund 21.000 Anlagen technisch nachgerüstet werden. Mit geänderten Frequenzschutzeinstellungen sollen sich die Anlagen künftig nicht mehr zeitgleich bei einer Frequenz von 49,5 Hertz vom Netz trennen, sondern in einem gestuften Prozess. Die erfolgreiche Umsetzung der Nachrüstung ist laut Müller aber eine Herausforderung: „Der Zeitplan ist sehr ehrgeizig. Dabei sind die Netzbetreiber vor Ort auf die Mitarbeit der Anlagenbetreiber angewiesen. Ich appelliere deshalb an die Betreiber, zügig nachzurüsten und damit einen wichtigen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten.“





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