GesetzentwurfVergabe von Wegenutzungsrechten
Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung nach § 46 EnWG beschlossen. Der Paragraf regelt die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Energieleitungen. Er schreibt beispielsweise vor, dass die so genannten Konzessionsverträge höchstens eine Laufzeit von 20 Jahren haben dürfen. Denn: Die Nutzungsrechte sollen in einem wettbewerblichen Verfahren zwischen verschiedenen Energieversorungsunternehmen wechseln können. Da es jedoch gerade beim Thema Rekommunalisierung noch immer große Rechtsunsicherheiten gebe, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) diesem Umstand nun Abhilfe verschaffen. Wie das BMWi mitteilt, enthält der Gesetzentwurf die folgenden Regelungsinstrumente: Die Belange der örtlichen Gemeinschaften sollen Auswahlkriterium bei der Vergabe werden. Bezüglich des Kaufpreises wird das objektive Ertragswertverfahren als anzuwendendes Bewertungsverfahren bestimmt. Die Gemeinde hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Konzessionsinhaber auf relevante Netzdaten. Eine Anpassung der Regelung zur Fortzahlung der Konzessionsabgabe im Falle streitiger Netzübernahmeverhandlungen wird vorgenommen. Den beteiligten Unternehmen wird auferlegt, im laufenden Verfahren aktiv auf die Vermeidung und Ausräumung von Rechtsfehlern hinzuwirken. Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen den Beschluss. „Unklare gesetzliche Vorgaben und viele obergerichtliche Urteile haben in den vergangenen Jahren zu Rechtsunsicherheiten bei der Konzessionsvergabe geführt. Im Ergebnis kostet das Zeit und Geld. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, den Kommunen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen“, heißt es in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Wie die Verbände mitteilen, fordern sie bereits seit Jahren gesetzliche Anpassungen. Auch die jetzt getroffenen Neuregelungen bedürften noch weiterer Verbesserungen. So fordern die Verbände, dass künftig lokale und regionale Gegebenheiten noch besser berücksichtigt, dass mit dem neuen Konzessionär Energie- und Klimaschutzkonzepte vereinbart werden können sowie die Einschaltung neutraler Vergabekammern. Letztere sollen das Vergabeverfahren noch rechtssicherer gestalten.
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