Montag, 23. Dezember 2024

KfWVerbraucherzentralen begrüßen Anpassungen

[13.02.2013] Die Verbraucherzentralen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen begrüßen die im März in Kraft tretenden Änderungen der Förderbedingungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ändert zum 1. März 2013 die Förderbedingungen. Eigenen Angaben zufolge begrüßen die Verbraucherzentralen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen die Anpassungen. So sei etwa mit dem Programm „Energieeffizient sanieren –Ergänzungskredit“ eine Möglichkeit geschaffen worden, das Marktanreizprogramm (MAP) und die KfW-Förderung gemeinsam zu nutzen. Dies sei bislang nicht möglich gewesen, weshalb etwa eine Brennwertheizungsanlage über die KfW finanziert werden konnte, nicht aber die wesentlich teurere Pelletheizung. Wie die Verbraucherzentralen mitteilen, ist mit dem neuen Programm eine Alternative zur Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Wohngebäuden geschaffen worden. Für solarthermische und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen bestehe damit die Möglichkeit, einen Zuschuss über das MAP zu erhalten und die Restsumme über einen günstigen Kredit der KfW zu bezahlen. „Die zahlreichen Erläuterungen und Klarstellungen zu den KfW-Programmen werden die Nutzung der Förderung vereinfachen“, sagt Horst-Ulrich Frank, Energieexperte der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Laut der Pressemitteilung sollen etwa zusätzliche Beihilfen in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ den Ausfall steuerlicher Abschreibungen von Sanierungsmaßnahmen auffangen. Die Investitionszuschüsse erhöhen sich hier rückwirkend für Anträge, die ab dem 20. Dezember 2012 abgegeben worden sind, um 2,5 bis fünf Prozent.





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