EEG-Umlage 2018Um 1,3 Prozent niedriger als im Vorjahr
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben jetzt die EEG-Umlage für das Jahr 2018 bekannt gegeben. Sie beträgt 6,792 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und ist damit um 1,3 Prozent niedriger als im Vorjahr (2017: 6,880 ct/kWh).
Berechnung der EEG-Umlage
Grundlage für die Berechnung ist die im Jahr 2018 zu erwartende Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für das Jahr 2018 wird eine weitere Zunahme von Strom aus erneuerbaren Energien um knapp 17 Terawattstunden (TWh) auf 204 TWh prognostiziert. Wie die vier ÜNB melden, spiegelt dieser Anstieg vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich des um 16 Prozent erhöhten Börsenstrompreises ergebe sich für das Jahr 2018 eine Deckungslücke von 25,6 Milliarden Euro. Hieraus ergebe sich eine Kernumlage von etwa 7,3 ct/kWh für das Jahr 2018, im Jahr 2017 habe die Kernumlage bei 7 ct/kWh gelegen. Davon entfallen nach Angaben der ÜNB 2,7 ct/kWh auf Photovoltaik, 1,8 ct/kWh auf Energie aus Biomasse, 1,6 ct/kWh auf Windenergie an Land und 1 Cent pro Kilowattstunde auf Windenergie auf See.
In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der Stand des EEG-Kontos sowie die Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2017 nach Angaben der ÜNB mit 3,3 Milliarden Euro im Plus. Die positive Deckung des EEG-Kontos senke die Umlage 2018 so rechnerisch um circa einen Cent pro Kilowattstunde. Die Liquiditätsreserve hingegen federt Schwankungen auf dem EEG-Konto ab, so führen etwa besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Liquiditätsreserve wird für das Jahr 2018 mit sechs Prozent angesetzt und liegt damit bei gut 1,5 Milliarden Euro. Entsprechend erhöht die Liquiditätsreserve die EEG-Umlage um 0,4 ct/kWh. Für das Jahr 2018 ergibt sich so ein Umlagebetrag von 23,78 Milliarden Euro.
Die Verbände zur EEG-Umlage 2018
Sowohl der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sehen in den fallenden Preisen eine Bestätigung dafür, dass der Wettbewerb den erneuerbaren Energien gut tue und zu mehr Kosteneffizienz führe. Wegen der bereits getätigten hohen Förderzusagen werde dieser Effekt jedoch erst später beim Verbraucher ankommen, erläutert der VKU. Die Politik müsse sich in der kommenden Legislaturperiode vor allem mit den spezifischen Previlegien und Vergünstigungen befassen und diese reduzieren. Nur einzelne Geschäftsmodelle oder wenige Marktakteure von den Umlagen zu befreien, sei nicht der richtige Weg. Der BDEW fordert sogar, dass die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen künftig nicht mehr über die EEG-Umlage, sondern über den Bundeshaushalt finanziert werden müsse. Kapferer: „Damit ließe sich die EEG-Umlage auf einen Schlag um fast ein Viertel reduzieren. Das wäre erstens sozialverträglicher, da die Stromverbraucher entlastet würden. Zweitens wäre es ein Beitrag, um den zunehmend aus Erneuerbaren erzeugten Strom auch im Verkehrs- und Wärmesektor wettbewerbsfähiger zu machen.“ Gleichzeitig mahnte der BDEW die Bundesregierung an, schnell eine dauerhaft tragfähige Regelung für das Bürgerenergie-Privileg einzuführen.
Aber nicht nur die EEG-Förderung, sondern auch die Netzentgelte sind laut den Branchenverbänden überarbeitungsbedürftig. Die neue Bundesregierung müsse sich deshalb mit den gesamten Entgelten und Umlagen beschäftigen. Eine intelligente Verteilung von Entgelten und Umlagen könne systemdienliches Verhalten anreizen, Flexibilität schaffen, die Kopplung der Sektoren vorantreiben und für Systemsicherheit sorgen, so der VKU. Und auch der BDEW prangert an: Die Summe der Steuern, Abgaben und Umlagen ist inzwischen auf 55 Prozent geklettert, während das eigentliche Produkt Strom inzwischen weniger als ein Fünftel des Strompreises, nämlich 19 Prozent ausmache. „Die Politik muss sich Gedanken machen, wie sie den Strompreis von diesem Ballast an staatlichen Abgaben entlasten kann. Denn angesichts der Digitalisierung und zunehmenden Elektrifizierung aller Lebensbereiche wird Strom für unsere Gesellschaft immer wichtiger. Da wäre es kontraproduktiv, die Verbraucher über Maß zur Kasse zu bitten“, so Kapferer.
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