Dienstag, 7. April 2026

HessenTeilregionalplan Energie beschlossen

[11.10.2016] Die Regionalversammlung Nordhessen hat die Vorlage für den Teilregionalplan Energie beschlossen. Darin ist festgelegt, welche Flächen für den Betrieb von Windkraftanlagen in Frage kommen.
Mit dem Teilregionalplan Energie hat Hessen zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung ausgewiesen.

Mit dem Teilregionalplan Energie hat Hessen zwei Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung ausgewiesen.

(Bildquelle: Peter Smola  / pixelio.de)

Mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung haben die 37 Mitglieder der Regionalversammlung Nordhessen die Vorlage der Regionalplanung beschlossen. Wie das Regierungspräsidium Kassel mitteilt, hat damit ein fünf Jahre andauernder Planungsprozess seinen Abschluss gefunden. Neben Regelungen zu den Themen Biomasse, Photovoltaik, Fracking und Abstandsregelungen zu Stromtrassen, wurde nun abschließend festgelegt, welche Flächen für den Betrieb von Windkraftanlagen in Frage kommen und welche nicht. Insgesamt werden 16.600 Hektar Fläche in Nord- und Osthessen zur Verfügung gestellt. Das entspricht zwei Prozent der Planungsregion. 169 Vorranggebiete stellen nach dem Ausschlussprinzip grundsätzlich geeignete Flächen dar. Nur in diesen Gebieten wird nach Inkrafttreten eine baurechtliche Beantragung von Windkraftanlagen zulässig sein. Die strategischen Ziele für den Umbau des Energiesystems wurden bereits im Jahr 2011 mit dem Hessischen Energiegipfel erarbeitet. Danach will Hessen seinen Endenergieverbrauch im Jahr 2050 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Als Zwischenziel will die Landesregierung bis zum Jahr 2019 den Anteil erneuerbarer Energien auf 25 Prozent verdoppeln. Um dies zu erreichen, werden vielfältige Maßnahmen ergriffen. Eine planerische Absicherung dieses Ziels stellen die Festlegungen im Landesentwicklungsplan Hessen sowie in den drei aufzustellenden Regionalplänen dar. Neben diesen Vorgaben wurden durch die regionalen Energiekonzepte, durch landesweite Gutachten zur Windgeschwindigkeit, zur Avifauna und zu Fledermäusen die Planungsgrundlagen konkretisiert. Die Regionalplaner in den drei Regierungspräsidien hatten jetzt die Aufgabe, die Ziele der Landesplanung mit der Aufstellung der Teilregionalpläne Energie umzusetzen. Die Regionalversammlungen als Parlamente der Regionen haben über die Planentwürfe zu entscheiden. Dabei wirken die Teilregionalpläne wie folgt: Da laut Baugesetz die Errichtung von Windkraftanlagen überall im Außenbereich zulässig ist, wäre dem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet. Wird sie aber vom Regionalplan auf bestimmte Vorranggebiete konzentriert, dann wird andererseits sichergestellt, dass 98 Prozent frei von Windkraftanlagen bleiben. Nach Inkrafttreten des Plans wird es jenseits der Vorranggebiete keine Erfolgsaussichten auf Genehmigungen geben.

Da, wo der Wind kräftig bläst

Grundsätzlich haben die Regionalplaner nur Flächen miteinbezogen, auf denen der Wind stark genug bläst, um Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben zu können. So genannte Suchräume wurden durch weitere Kriterien eingegrenzt. Zu diesen zählen nicht nur ein Abstand von 1.000 Metern zu Siedlungsgebieten oder von 600 Metern zu Einzelanwesen, sondern auch der Ausschluss von Naturschutzgebieten, von Schutz-, Bann- und Erholungswald, von FFH- und Vogelschutzgebieten, von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten Zone I und II sowie von Flugplätzen und Radaranlagen mit Puffer. Im Frühjahr 2013 hat die erste Offenlegung und Anhörung zum Teilregionalplan Energie Nordhessen stattgefunden. Insgesamt 15.000 Einwendungen gingen beim Regierungspräsidium ein. Diese haben laut der Meldung zum Teil große Änderungen an den Flächenzuschnitten und -umfängen bewirkt. So wurden rund 9.000 Hektar anders abgegrenzt als zuvor. Ende 2014 wurde die zweite Offenlegung beschlossen. Diesmal wurden rund 32.000 Stellungnahmen von Gebietskörperschaften, Fachbehörden, Verbänden, Energieunternehmen, Bürgerinitiativen und vielen mehr vorgebracht. Wenige, eher redaktionelle Anpassungen führten schließlich zum jetzigen Beschlussvorschlag für die Gremien der Regionalversammlung. Nachdem die Regionalversammlung den Gesamtplanentwurf abschließend beraten hat, wird der Genehmigungsentwurf nun der obersten Landesplanungsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesplanung vorgelegt. Wenn keine Verstöße gegen den Landesentwicklungsplan oder Rechtsfehler bestehen, wird er abschließend der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag begrüßt den beschlossenen Teilregionalplan Energie. Die energiepolitische Sprecherin Angela Dorn sagt: „Wir erhoffen uns von den Vorranggebieten nun einen zügigen Ausbau, weil viele der Abwägungen, die bisher mühsam für jedes einzelne Projekt getroffen werden mussten, hier schon vorweggenommen wurden.“





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