BerlinStudie zur Windenergienutzung
In Berlin wurde jetzt die Studie „Windenergienutzung in Berlin – Prüfkulisse für den Flächenbeitragswert“ im Senat vorgestellt und die Ergebnisse diskutiert. Wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mitteilt, sind nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) alle Bundesländer verpflichtet, Flächen für die Nutzung von Windenergieanlagen auszuweisen. Für Berlin und die anderen Stadtstaaten gelte dabei die Zielmarke von 0,25 Prozent der Landesfläche (bis 2027) und 0,5 Prozent der Landesfläche (bis 2032). Mit der ersten systematischen Analyse der Windpotenzialflächen in Berlin leiste der Senat auch einen wichtigen Beitrag zu seinem Ziel, Berlin bis 2045 klimaneutral zu machen.
Mit der Studie beauftragt worden sei Bosch & Partner zusammen mit dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik im Dezember 2022. Die nach umfangreichen datenbasierten Untersuchungen im Dezember 2023 vorgelegten und nun im Senat besprochenen Ergebnisse beinhalten theoretisch mögliche Flächen sowohl für große Windkraftanlagen (230 Meter Höhe) als auch Standorte für etwas kleinere Einzelanlagen (150 Meter Höhe). Im nächsten Schritt werden diese theoretischen Flächen einer Detailanalyse und ortsbezogenen Einzelfallbewertungen mit Bezirks- und Senatsverwaltungen unterzogen. Bis zum 31. Mail 2024 müsse auf dieser Basis das gesetzlich vorgeschriebene Planungsverfahren für die final identifizierten Flächen eingeleitet und gegenüber dem Bund gemeldet werden. Für Berlin biete sich die Darstellung der Windenergiegebiete im Flächennutzungsplan (FNP) an.
Ergebnisse der Studie
In der gesamtstädtischen Analyse seien zunächst 53 theoretische Potenzialflächen ermittelt worden. In einem zweiten Schritt seien unter Berücksichtigung von Mindestgrößen, Abständen und rechtlichen Ausschlusskriterien (wie etwa Vogelschutz, Naturschutzgebiete, Siedlungen, Verkehr: Luft, Schiene, Straße und Wasser) 31 theoretische Potenzialflächen mit rund 4.300 Hektar verblieben. Diese seien detailliert untersucht und in fünf Konfliktrisikokategorien – von sehr geringem Konfliktrisiko (1) bis sehr hohem Konfliktrisiko (5) – eingeteilt worden. Bei überlagernden Restriktionskriterien seien die Flächen der dafür vorgesehenen höchsten Konfliktrisikoklasse 6 „überlagerndes sehr hohes Konfliktrisiko“ zugeordnet worden. Insgesamt gebe es in Berlin keine Potenzialflächen mit einem Konfliktrisikowert von 1 oder 2. Einen mittleren Konfliktrisikowert von 3 bis 4 weisen rund 330 Hektar auf, während ein Großteil der Flächen (rund 4.000 Hektar) einen Konfliktrisikowert von 5 oder 6 aufweise. Zur Erfüllung des 0,5-Prozent-Ziels gemäß Windenergie-Flächenbedarfsgesetz wäre für Berlin ein Flächenbeitrag von 446 Hektar erforderlich.
Laub-, Nadel- und Mischwald seien im Rahmen der vorgelagerten Fachgespräche der Konfliktrisikowert 5 (sehr hohes Konfliktrisiko) zugeordnet worden, da Waldflächen in Berlin gemäß § 10 LWaldG eine gesetzlich verankerte besondere Bedeutung als Schutz- und Erholungswald zukomme und deshalb nur wenige Waldflächen für eine tatsächliche Nutzung für die Windenergie infrage kämen.
Alle 31 identifizierten theoretischen Potenzialflächen und ihre Konfliktrisikowerte seien jeweils in einem Steckbrief detailliert beschrieben. Auf dieser Grundlage erfolge eine Bestimmung derjenigen Flächen, die nach Beratung mit den Bezirken für die Ausweisung als Windenergievorrangflächen tatsächlich infrage kämen.
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