VKUStromabgabe dimmen
Um die Stabilität des Stromnetzes auch in Spitzenzeiten zu gewährleisten, dürfen Energieversorger künftig in bestimmten Situationen die Stromabgabe an Wallboxen und Wärmepumpen vorübergehend reduzieren. Die Bundesnetzagentur (BNetzaA hat im Rahmen des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgelegt, wie dies zu geschehen hat.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), kommentiert die Entscheidung so: „Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur nach jahrelanger Diskussion endlich eine Entscheidung und Lösung gefunden hat. Das unterstützt den Hochlauf von Elektromobilität und Wärmepumpen und sorgt gleichzeitig für ein stabiles Netz.“ Liebing wies darauf hin, dass viele Teile des Stromnetzes zu einer Zeit geplant wurden, als Technologien wie Photovoltaik, Windkraftanlagen, Wallboxen und Wärmepumpen noch keine Rolle spielten. Mit der Zunahme von Stromerzeugern und -verbrauchern müssten die Verteilnetze nun massiv ausgebaut werden.
Er fügt hinzu: „Es ist aber notwendig, dass die Energieversorger in absoluten Ausnahmefällen, zeitlich und örtlich begrenzt, die Stromabgabe an steuerbare Geräte, also Wallboxen und Wärmepumpen, dimmen dürfen. Das ermöglicht es den Energieversorgern, das Netz auch bei außergewöhnlicher Last stabil zu halten.“ Kritisch sieht Liebing die Anhebung der Mindestgarantieleistung von 3,7 Kilowatt (kW) auf 4,2 kW durch die BNetzA. Die Praxistauglichkeit dieser erhöhten Garantieleistung müsse sich erst noch zeigen. Gegebenenfalls müsse die Bundesnetzagentur nachbessern.
Positiv bewertet Liebing hingegen die Lockerung der zeitlichen Begrenzung auf zwei Stunden. Die Beschränkung auf die Zeit der konkreten Überlastung sei sachgerechter. Er bedauert jedoch, dass Vorschläge zur Vereinfachung des Systems nicht aufgegriffen wurden. Der VKU hätte sich einfachere Vergütungsmodelle gewünscht. Die Praxis müsse zeigen, ob hier noch Anpassungsbedarf bestehe.
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