Sonntag, 22. Dezember 2024

EEGStädte und Gemeinden begrüßen Reform

[02.04.2014] Die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begrüßen der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Allerdings müsse das Fördersystem schrittweise umgestellt werden und der Öffentliche Nahverkehr von Umlagen befreit bleiben.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern: Bei der EEG-Reform muss der Öffentliche Nahverkehr von Umlagen befreit bleiben.

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern: Bei der EEG-Reform muss der Öffentliche Nahverkehr von Umlagen befreit bleiben.

(Bildquelle: MEV Verlag)

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßen die von der Bundesregierung geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände sollen mit der Reform die Kosten der öffentlichen Förderung begrenzt, die finanziellen Risiken und Lasten der Energiewende gerechter verteilt und erneuerbare Energien besser integriert werden. Damit können Kosteneffizienz, Systemstabilität und Versorgungssicherheit sowie Klimaschutz und Wertschöpfung bei einer EEG-Reform berücksichtigt werden. Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly, Präsident des Deutschen Städtetags, und DStGB-Präsident Christian Schramm, OB der Stadt Bautzen: „Die vorgesehene Reform des EEG weist einen guten Weg. Die staatliche Vergütung zu begrenzen und stärker marktwirtschaftlich geprägte Instrumente einzuführen, sind richtige Ansätze. Die Umstellung des Fördersystems muss jedoch schrittweise und mit der erforderlichen Sensibilität erfolgen, um die mit der Energiewende entstandenen dezentral aufgestellten Energieprojekte und die breite Vielfalt der Akteure nicht zu beeinträchtigen.“ Die Kommunen engagieren sich laut der Meldung seit Jahren dafür, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern und fördern erneuerbare Energien durch Klimaschutzprojekte sowie lokale Energiekonzepte. Zahlreiche Maßnahmen seien unter Beteiligung der Bürger entstanden. Gerade diese Projekte dürfen nicht durch die verpflichtende Direktvermarktung, Regelungen zur Eigenstromerzeugung sowie durch ein Ausschreibungsmodell zur Förderung der erneuerbaren Energien in Frage gestellt werden. Bei den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission zum laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zum EEG sollen bei den Regeln zur Eigenstromerzeugung sowie zu den Ausgleichsregelungen Änderungen vorgenommen werden. Dafür zeigen die Präsidenten Verständnis. „Allerdings müssen Bestandsanlagen auf jeden Fall weiterhin von der Beteiligung des Eigenstromverbrauchs an der EEG-Umlage ausgeschlossen bleiben. Sich bei der Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage auf stromintensive Unternehmen zu konzentrieren, die im internationalen Wettbewerb stehen, ist richtig; wir brauchen aber zugleich weiterhin eine Befreiung des Öffentlichen Nahverkehrs von der EEG-Umlage, um deutliche Preissteigerungen bei Bussen und Bahnen vermeiden zu können“, so Maly und Schramm. Die beiden Verbände sprechen sich dafür aus, baldmöglichst weitere Schritte für die Weiterentwicklung des Energiemarkts anzugehen. „Flankierend zur EEG-Reform muss ein Energiemarkt-Design geschaffen werden, das einen Leistungs- beziehungsweise Kapazitätsmarkt vorsieht, damit effiziente fossile Kraftwerke zum Ausgleich der volatilen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wieder wirtschaftlich betrieben werden können.“ Darüber hinaus müsse die Übernahme der Stromnetze durch die Kommunen erleichtert und das bestehende System zur Anreizregulierung verbessert werden, damit innovative Investitionen, etwa in intelligente Stromnetze, rascher vorangebracht werden können.





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