Donnerstag, 10. Oktober 2024

DStGBSmart Meter unverzichtbar

[20.11.2015] Smart Meter sind aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) ein wichtiger Baustein der Energiewende. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schaffe die notwendigen Voraussetzungen für den Datenschutz.
Mit Smart Metern wären auch lastvariable Tarife möglich

Mit Smart Metern wären auch lastvariable Tarife möglich, sagt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB).

(Bildquelle: EVB Energie AG)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält ein intelligentes Stromversorgungssystem für einen unverzichtbaren Baustein der Energiewende. Ein solches umfasse auch intelligente Zähler (Smart Meter). Nach Aussagen des DStGB-Hauptgeschäftsführers Gerd Landsberg können insbesondere innovative Umwelttechnologien, eine intelligente auf Smart Grids und Smart Metern beruhende Energienutzung sowie der Ausbau von Elektromobiliät und Speicherkapazitäten erheblich zur Energieeinsparung beitragen. Nach Ansicht des kommunalen Spitzenverbandes können auch die Verbraucher profitieren: So motiviere eine präzise Darstellung des Verbrauchs zu energiesparendem Verhalten. Außerdem könnten die Verbraucher Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und deshalb günstiger sind. Auch variable Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen seien in diesem Zusammenhang möglich. Außerdem machten intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung überflüssig, wodurch Zeit und Geld gespart würden. Es sei zwar richtig, dass dem Datenschutz Rechnung getragen werden müsse, der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende schaffe hier allerdings die entsprechenden Voraussetzungen. So behielten Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden dem Messstellenbetriebsgesetz zufolge ihre Daten vor Ort. Die Daten dienten dann allein dem Zwecke der Verbrauchsveranschaulichung. Nur wenn sich der Verbraucher für einen Tarif entscheide, der eine feinere Messung erfordere, sollen weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten gesendet werden. Der Verbraucher habe es also selbst in der Hand, ob seine Daten an Dritte kommuniziert werden oder nicht. Der DStGB mahnt an, die Energiewende nicht immer wieder durch neue Bedenken aufzuhalten und damit das Ende des ganzen Projekts in Frage zu stellen.





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