Hertener StadtwerkeSmart-Meter-Ausbau gewinnt an Fahrt

Abteilungsgruppenleiter Thomas Knels zeigt den Stromzähler der Zukunft für die Hertener Stadtwerke.
(Bildquelle: Hertener Stadtwerke/Jan Ahlers)
Noch im Jahr 2024 wollen die Hertener Stadtwerke die Marke von 500 verbauten intelligenten Messsystemen im Stadtgebiet erreichen. Laut eigenen Angaben installieren sie etwa 50 pro Monat. „Aktuell liegen wir bei etwas mehr als 200, unser Ziel sollten wir nach jetziger Prognose klar übertreffen“, sagt Thomas Knels, Abteilungsgruppenleiter Messstellenbetrieb bei den Hertener Stadtwerken. Gesetzlich vorgeschrieben ist der schrittweise Einbau für alle Verbrauchsstellen zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden pro Jahr sowie Anlagenbetreiber von sieben bis 100 Kilowatt (kW) installierter Leistung. Letzteres betrifft in der Regel private Photovoltaikanlagen. „Bis Ende 2025 müssen 20 Prozent, bis Ende 2028 die Hälfte und bis Ende 2030 95 Prozent dieser Verbraucher mit Smart Metern ausgestattet werden“, erklärt Carsten Honz, Leiter der Abteilung Zählermanagement bei den Hertener Stadtwerken. Für Verbrauchsstellen mit niedrigeren Energieumsätzen ist der Einbau vorerst optional, für solche mit höheren gelten längere Fristen. „Die ehrgeizigen Zielvorgaben erfordern von uns einen präzisen Fahrplan für die Umrüstung auf intelligente Messsysteme“, sagt Honz. Denn es stehen parallel weitere Austauschmaßnahmen bevor: Bis zum Jahr 2032 muss beispielsweise jedes der rund 40.000 Zählinstrumente im Stadtgebiet die Kriterien einer modernen, digitalen Messeinrichtung erfüllen. „Eine moderne Messeinrichtung kann, anders als der rein elektromechanische Ferraris-Zähler, Verbrauchsdaten verschiedener Zeiträume speichern“, erklärt Thomas Knels die Unterschiede. „Ohne ein Smart Meter Gateway ist sie aber nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden und kann keine Daten senden oder empfangen.“ Die Stadtwerke verweisen außerdem auf §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der seit Anfang 2024 für zusätzlichen Einbaubedarf sorgt: Inhaber von Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW sind dazu verpflichtet, an der Verbrauchssteuerung in Engpasssituationen teilzunehmen. Das Nutzen eines Smart Meters ist hierfür Grundvoraussetzung, damit der Netzbetreiber automatisiert mit den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE) kommunizieren kann.
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