Mittwoch, 16. April 2025

EnergieeinsparverordnungRegierung beschließt Novellierung

[18.10.2013] Die Bundesregierung stellt die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor und verabschiedet die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Energiewirtschaft begrüßt die Reform als ersten Schritt, dem weitere folgen müssen.

Die noch amtierende Bundesregierung hat in dieser Woche die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Damit sollen die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt werden. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. Auf Wunsch des Bundesrates wird zudem die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel erweitert.
Von der Energiewirtschaft wird die Novelle begrüßt. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sagte: „Es ist ein wichtiges Signal für die Energiewende, dass die Novelle der Energieeinsparverordnung endlich umgesetzt wird. Die CO2-Bilanzen im Gebäudesektor – sowohl im Bestand als auch beim Neubau – müssen eines der zentralen energiepolitischen Themen der nächsten Legislaturperiode werden.“ Die Reform der EnEV sei aber nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen.
Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV nämlich weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Dies könnte das Ziel der Bundesregierung gefährden, bis 2050 in Deutschland einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Denn energetische Sanierungen von Gebäuden bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Von den über 18 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind laut BDEW rund zwei Drittel energetisch sanierungsbedürftig, die jährliche Sanierungsrate liege aber nur bei einem Prozent. Zudem seien rund 75 Prozent der Heizungsanlagen im Gebäudebestand nicht auf dem Stand der Technik.
Anlass für die Novellierung ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Die EnEV muss deshalb nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen, eine Notifizierung in Brüssel ist ebenso erforderlich. Mit einem Inkrafttreten der EnEV wird deshalb erst im Frühsommer 2014 gerechnet.





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