Samstag, 23. November 2024

BNetzAPrüfung der Netzentwicklungspläne

[03.03.2016] Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben jetzt die zweiten Entwürfe des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2025 der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben.
Trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Erdverkabelung sind Teile der im NEP enthaltenen HGÜ-Trassen weiterhin als Freileitung geplant.

Trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Erdverkabelung sind Teile der im NEP enthaltenen HGÜ-Trassen weiterhin als Freileitung geplant.

(Bildquelle: TenneT TSO GmbH)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überprüft derzeit die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überarbeiteten Netzentwicklungspläne (NEP) Strom und Offshore 2025. Der Netzentwicklungsplan Strom enthält Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2025 für eine sichere Stromversorgung notwendig sind. Dazu zählen in allen Szenarien weiterhin die im neuen Bundesbedarfsplan enthaltenen weiträumigen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung-Verbindungen. Nicht enthalten sind die von der BNetzA bislang nicht bestätigten HGÜ-Verbindungen Korridor B von Wehrendorf nach Urberach und die dritte Maßnahme in Korridor C (SuedLink) vom Kreis Segeberg nach Wendlingen. In einigen Szenarien wird außerdem die Kapazität des Korridors D von Wolmirstedt nach Isar auf vier Gigawatt erweitert. Im Vergleich zum vorherigen Netzentwicklungsplan Strom sind etwa 20 Leitungsprojekte neu hinzugekommen, die ÜNB sollen jedoch angeregt haben, vorrangig die bestätigten Maßnahmen zu prüfen. Wie die vier ÜNB mitteilen, haben sie auch die zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Änderungen berücksichtigt und den Vorrang der Erdverkabelung bei den Gleichstromverbindungen von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg und nach Bayern, sowie von Sachsen-Anhalt nach Bayern eingearbeitet. Insgesamt halten es die ÜNB für erforderlich, 5.200 bis 5.800 Trassenkilometer neu hinzu zu bauen. Zwischen 3.700 und 4.300 Trassenkilometer müssten zusätzlich ausgebaut werden. Das gesamte Investitionsvolumen geben die ÜNB mit 27 bis 34 Milliarden Euro an. Der Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) beinhaltet die bis zum Jahr 2025 empfohlenen Anbindungsleitungen. Den Ausbaubedarf des Offshore-Netzes beziffern die ÜNB mit 3,2 Gigawatt und 902 Kilometern, was gegenüber dem O-NEP 2014 eine Reduktion um 1,2 Gigawatt bedeute. Die Investitionskosten sollen sich auf sieben bis zehn Milliarden Euro belaufen. Die Bundesnetzagentur wird vermutlich im Sommer 2016 die zweite Konsultationsrunde starten. Im letzten Jahresquartal sollen die Pläne dann endgültig bestätigt werden. Die ÜNB hatten beide Netzentwicklungspläne im Zeitraum vom 30. Oktober bis zum 13. Dezember 2015 konsultiert (wir berichteten).





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