BundesbedarfsplangesetzPositives Signal für die Energiewende
Das der Bundesrat am vergangenen Freitag das Bundesbedarfsplangesetz gebilligt hat, (16237+wir berichteten) stößt bundesweit auf viel Zustimmung. „Die Beschlüsse sind ein positives Signal für die Umsetzung der Energiewende“, sagte etwa Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Bundesländer seien damit ihrer großen Verantwortung für einen schnelleren Netzausbau in Deutschland gerecht geworden. „Es ist ein großer Erfolg, dass die seitens der Bundesregierung angestoßenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus noch vor der Sommerpause verabschiedet werden konnten“, erklärte auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler. „Jetzt können wir den Bau der vorgesehenen Stromleitungen zügig vorantreiben. Die nötigen Planungs- und Genehmigungsverfahren können nun deutlich rascher, mit höherer Transparenz und weniger Aufwand durchgeführt werden als bislang.“
Die Netzbetreiber seien nun gefordert, die im Bundesbedarfsplangesetz festgeschriebenen Netzausbauvorhaben rasch umzusetzen, erklärte das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weiter. Dabei sollten allerdings Mensch und Natur soweit möglich geschont werden. „Es ist wichtig, dass der Bedarf für neue Netze transparent, technisch sauber und demokratisch ermittelt wird“, so Schleswig-Holsteins Energiewende- und Umweltminister Robert Habeck. „Damit die Maßnahmen von der Bevölkerung akzeptiert werden können, müssen die betroffenen Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezogen werden“, betonte auch Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte die Zustimmung der Länder zum Bundesbedarfsplangesetz ebenfalls. „Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen allerdings schnell weitere Reformschritte erfolgen“, erklärte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Konkret fordert der kommunale Spitzenverband etwa mehr Markt- und weniger Planwirtschaft bei der Förderung der erneuerbaren Energien sowie Investitionssicherheit für konventionelle Kraftwerke. Zudem regt der DStGB an, das Modell der Bürgerenergiegenossenschaften auf den Netzausbau zu übertragen, um Kommunen und Bürger bei Planung und Bau neuer Leitungstrassen besser einzubinden. Landsberg: „Finanzielle Beteiligungsmodelle, die möglichst viele zu ökonomischen Gewinnern machen, können auch beim Netzausbau zu mehr Akzeptanz und damit für eine Beschleunigung sorgen.“
Nachbesserungsbedarf am Bundesbedarfsplangesetz hat allerdings Nordrhein-Westfalen angemeldet. Die Ministerien für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mahnten unter anderem mehr Flexibilität bei der Umsetzung des Netzausbaus an und kritisierten, das Gesetz biete nur unzureichende Möglichkeiten, neue Trassen als Erdverkabelung zu verlegen. „Nordrhein-Westfalen als größter Stromproduzent in Deutschland trägt entscheidend zur Stabilität des Stromnetzes und damit zur Versorgungssicherheit bei“, so Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Klimaschutzminister Johannes Remmel. „Wir haben daher ein besonderes Interesse an einer besseren Regelung des Netzausbaus.“
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