BDW/BEEOffener Brief an Habeck
In einem offenen Brief haben der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) jetzt (3. Juni) an Bundesminister Robert Habeck appelliert, die Änderungsvorschläge für Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 rückgängig zu machen. Wie die beiden Verbände mitteilen, droht bei Umsetzung des Gesetzentwurfs ein existenzvernichtender Rückbau von rund 90 Prozent der etwa 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland. Um das durch Studien belegte Potenzial der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz auszuschöpfen, sollten vielmehr die Rahmenbedingungen für die Anlagen verbessert werden.
Die so genannte kleine Wasserkraft sei eine wesentliche und stabilisierende Komponente im deutschen Energieversorgungssystem. Sie stehe für die verlässliche, flexibel regelbare und versorgungssichere Erzeugung von rund drei Terawattstunden (TWh) Strom pro Jahr, mit denen circa eine Million Haushalte mit klimafreundlicher Energie versorgt werden. Diese Anlagen vermieden gleichzeitig jährlich rund drei Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie Umweltkosten von mehr als 580 Millionen Euro. „Das ist angesichts der Kostenkrise fossiler Energieträger und der Klimakrise ein signifikanter Beitrag, auf den wir nicht verzichten können“, betont BDW-Präsident Hans-Peter Lang.
Wasserkraft dringend benötigt
Angaben der beiden Verbände zufolge vermeiden die wertvollen netzdienlichen Eigenschaften der Wasserkraft Netzausbaukosten von rund einer Milliarde Euro. Sie würden als Basis für die Integration des Ausbaus der fluktuierenden Wind- und Solarenergie in ein künftig auf 100 Prozent Erneuerbaren basierendes Energiesystem dringend benötigt. Das habe der BEE jüngst in seiner Studie „Klimaneutrales Stromsystem“ zusammen mit zwei Fraunhofer Instituten belegt. „Ein dezentrales Back-up aus heimischen Erneuerbaren-Anlagen kommt uns betriebs- und volkswirtschaftlich günstiger zu stehen, ist klimafreundlich und versorgungssicher. Das wollen wir in der Plattform ‚Klimaneutrales Stromsystem‘ zeigen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.
Dass die Anlagen gewässerökologisch verträglich sind, so die Verbände, wird durch die strengen Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sichergestellt. Technologien für einen funktionierenden Fischschutz, Fischauf- und -abstieg würden seit vielen Jahren mit Erfolg in der Praxis eingesetzt. Dass die Wasserkraft nicht für den häufig schlechten ökologischen Zustand der Fließgewässer verantwortlich sein kann, belege schon allein die Tatsache, dass nur an rund fünf Prozent der mehr als 200.000 Querbauwerke in Deutschland Wasserkraftanlagen betrieben werden. „Die Betreiber tragen vielmehr dazu bei, den Gewässerzustand zu verbessern, indem sie zum Beispiel Müll entnehmen und entsorgen“, so Helge Beyer, Geschäftsführer des BDW.
Die aktuellen klima- und energiepolitischen, aber auch geopolitischen Herausforderungen erlauben keinen Rückbau einer gesamten Erneuerbaren Branche, so das Fazit der Verbände in dem offenen Brief. Die Wasserkraft brauche Unterstützung statt Abschaffung.
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