Donnerstag, 31. Oktober 2024

Schleswig-HolsteinNeufassung des EWKG

[29.11.2021] In Schleswig-Holstein tritt am 17. Dezember 2021 ein neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Kraft. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Neufassung des EKWG hat der schleswig-holsteinische Landtag jetzt beschlossen.
Schleswig-Holstein will bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen.

Schleswig-Holstein will bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen.

(Bildquelle: fokusiert/123rf.com)

Der schleswig-holsteinische Landtag hat jetzt den von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) beschlossen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung teilt mit, dass das Gesetz zum 17. Dezember 2021 in Kraft treten wird. Neben ambitionierten Klimaschutzzielen enthalte das Gesetz erstmals auch eine Reihe konkreter Klimaschutzmaßnahmen.
Jan Philipp Albrecht erläutert: „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein. Noch nie waren wir ambitionierter in den Zielsetzungen, noch nie waren wir konkreter und verbindlicher bei den Maßnahmen. Das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz steht für den klimapolitischen Aufbruch im Land. Das Gesetz wird wesentlich dazu beitragen, dass unser Land eine nachhaltige ökologische und ökonomische Zukunft hat.“
Wie die Landesregierung berichtet, setzt die Neufassung des EWKG auf den neuen Klimaschutzzielen auf, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbart wurden: Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werde.
Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundes-Klimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sollen auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden.

Umfangreiches Maßnahmenpaket

Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein werde das Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Treibhausgasemissionen formuliert. Zugleich werde die Landesregierung verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen, ein Programm für den Schutz der Moore aufzulegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz zu berichten. Hintergrund sei die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.
Mit dem neuen EWKG nutze das Land seinen Gestaltungsspielraum und verankere ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) zur Stromerzeugung vor allem im schon bebauten Raum voranzutreiben, werde die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden zum Standard gemacht. Zudem werde bei Neuerrichtung größerer Parkplätze die gleichzeitige Installation von PV über solchen Flächen zum Standard.
„Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich“, so Albrecht. „Aktuelle Studien sehen ein erhebliches Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein vor, derzeit sind jedoch nur 1,1 Gigawatt realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben.“

Landesregierung will mit gutem Beispiel vorangehen

Angaben der schleswig-holsteinischen Landesregierung zufolge soll zudem eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestands eingeführt werden. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gebe es bereits auf Bundesebene. Konkret werde normiert, dass ab Juli 2022 beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind. Und: Kommunen werden künftig bis zu einer bestimmten Größe zur Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans verpflichtet. Auf diesem Wege kann bei rund 50 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf erneuerbare Energien besser geplant werden.
Die Landesregierung wolle beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangehen. So soll die Wärme- und Stromversorgung der Landesliegenschaften bis 2040 CO2-frei erfolgen. Bis 2030 sollen alle Fahrzeuge mit Ausnahme bestimmter Sonderfahrzeuge im Bestand der Landesverwaltung emissionsfrei sein. Die Gesamtfläche von Büroräumen in der Landesverwaltung soll bis 2035 um 20 Prozent reduziert werden. Weiterhin sei vorgesehen, Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten künftig grundsätzlich mit PV auszustatten. Bei Bauvorhaben setze das Land auf nachwachsende, recycelte oder recyclingfähige Baumaterialien.
Und auch bei der Mobilität gebe es zahlreiche Maßnahmen: So sollen alle Schienenpersonennahverkehre in Schleswig-Holstein bis 2030 treibhausgasneutral erbracht werden. Eine Elektrifizierungsoffensive für das Schienennetz in Schleswig-Holstein soll im Bahnverkehr erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasen beitragen. Wo dies nicht wirtschaftlich darstellbar sei oder zu lange Zeiträume in Anspruch nehme, werden schon ab 2023 batterieelektrisch betriebene Triebfahrzeuge zum Einsatz kommen.





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