Montag, 23. Dezember 2024

ThüringenNeuer Zuschuss-Fonds

[18.01.2023] Mit dem Bürgerenergiefonds können Bürgenossenschaften in Thüringen ab sofort einen Zuschuss für ihre Projekte beantragen.

In Thüringen gibt es im laufenden Jahr den neuen Bürgerenergiefonds. Wie das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mitteilt, soll er Bürgergenossenschaften in Thüringen dabei unterstützten, mehr Projekte für Bürgerenergie umzusetzen. Für den Zuschuss-Fond stünden dieses Jahr 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsunterlagen seien ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank online verfügbar.
Die Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert: „Unser Fonds stärkt die dezentrale, regionale Energiewende und ihre Akteursvielfalt. Wir haben bereits rund 30 kleinere Bürgerenergiegenossenschaften in Thüringen – sie wollen wir unterstützen. Insgesamt ist die Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern enorm wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort.“
Professor Reinhard Guthke, Vorsitzender von Bürgerenergie Thüringen, ergänzt: „Der Thüringer Bürgerenergiefonds ist besonders wertvoll für den Start großer Projekte, wie etwa Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang von Bahnlinien und auf ehemaligen Deponien. Die Planung und Vorbereitung solcher Projekte ist kostenintensiv und risikoreich. Sie wird daher von kleinen Bürgerenergiegenossenschaften gescheut. Aber gerade solche Projekte sind für die Energiewende dringend nötig. Und wir wollen, dass sie in den Händen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger liegen. Da hilft die neue Förderrichtlinie sehr.“
Angaben des Ministeriums zufolge können Genossenschaften einen Zuschuss für die Planungs- und Startphase von Projekten erhalten, also zum Beispiel für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gutachten und andere Leistungen im Zusammenhang mit der erforderlichen Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren und der Öffentlichkeitsarbeit. Der Fördersatz betrage bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der maximal mögliche Zuschuss je Projekt 200.000 Euro. Projekte, deren zuwendungsfähige Ausgaben unter 10.000 Euro liegen, würden nicht gefördert. Das Ziel der Förderung sei die Stärkung von Bürgerenergieprojekten in den Sektoren: Das Ziel der Förderung ist die Stärkung von Bürgerenergieprojekten in den Sektoren: Erneuerbare Stromerzeugung, also Wind, Solar oder Biomasse, erneuerbare Wärme (Solarthermie, Bio-Energie), Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren (Wärmepumpen), Neue Mobilität (wie etwa H2 Tankstellen) und Digitalisierung im Energiesektor (Smart Meter).





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