NetzentgeltNeue Verordnung verabschiedet
Das Bundeskabinett hat jetzt den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung beschlossen. Durch die Einführung eines gestaffelten besonderen Netzentgelts werden auch die energieintensiven Stromverbraucher wieder stärker an den Netzkosten beteiligt, so das BMWi. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler: „Mit dem heutigen Kabinettbeschluss hat die Bundesregierung vor allem die besonderen Netzentgelte für stromintensive Letztverbraucher auf eine neue Grundlage gestellt. Wir haben dieser Verbrauchergruppe eine stabile Basis für die Kalkulation ihrer Energiekosten gegeben und Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt. Planungs- und Rechtssicherheit sind wichtige Eckpfeiler für einen verlässlichen Wirtschaftsstandort in Deutschland.“ Durch den nun beschlossene Entwurf können außerdem Betreiber von Hochspannungsnetzen im Verteilnetzbereich Investitionsmaßnahmen beantragen, die bislang nur für Betreiber von Übertragungsnetzen offen standen. Damit soll der Ausbau der Verteilnetze gestärkt werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert sich kritisch zu der beschlossenen Novellierung. „Es gibt bei den geänderten Verordnungen aus Sicht der Energiewirtschaft einige Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen. Daher bin ich insgesamt skeptisch, ob die Änderungen im Zusammenspiel auch die gewünschten Verbesserungen bringen werden“, so Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Der Gesetzgeber wollte vor allem die Investitionsbedingungen im Netzbereich verbessern und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen. Wie sich die neuen Vorgaben auf die Energieunternehmen auswirken, werden wir in der nächsten Zeit genau beobachten und die Politik auf weiter bestehende oder neue Probleme hinweisen.“
Der BDEW begrüßt den Beschluss besserer Investitionsbedingungen für die Hochspannungsebene, die neue rechtssichere Grundlage für das Pooling von mehreren Entnahmestellen sowie eine neue Regelung für die Berechnung der Netzentgelte bei Straßenbeleuchtungsanlagen. Kritik übt der Verband etwa an der Änderung des Paragraphen 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung: Insbesondere die neue Belastungsgrenze, die rückwirkend zum 1. Januar 2012 von 100.000 auf eine Million Kilowattstunden hochgesetzt wird, bedeute für die Branche einen erhöhten Abwicklungsaufwand. Auch die Anpassung zur Ermittlung der so genannten Tagesneuwerte sowie zum Zinssatz für den die Eigenkapitalquote übersteigenden Anteil des Eigenkapitals kritisiert der BDEW. „Unsicher ist vor allem, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Erlösobergrenzen und damit auf die Bildung der Netzentgelte der Gas- und Stromnetzbetreiber in der zweiten Regulierungsperiode haben werden. Der Verordnungsgeber steuert teilweise auf eine Verschlechterung der derzeitigen Situation für die Netzbetreiber zu“, so Müller. Laut BDEW wird noch immer nicht genug für die Verteilnetzbetreiber getan, etwa hinsichtlich der Investitionsmaßnahmen.
http://www.bdew.de
Verordnungstext und weitere Informationen zur Novelle (PDF, 188 KB)
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