Mittwoch, 16. Oktober 2024

Schleswig-HolsteinNeue Regionalpläne beschlossen

[09.12.2016] Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Entwürfe der Regionalpläne genehmigt. Erste Kritik äußerte der Landesverband Windenergie: Es müssten insgesamt mehr Flächen ausgewiesen werden und ein Repowering von Altanlagen sollte überall möglich sein. Ein solches will die Landesregierung aber auf Anlagen in Windvorranggebieten beschränken.
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Von 6,5 auf 10 Gigawatt soll die Windenergie in Schleswig-Holstein bis 2025 ausgebaut werden.

(Bildquelle: Q.pictures  / pixelio.de)

Das Landeskabinett Schleswig-Holstein hat jetzt die Entwürfe der neuen Windenergie-Regionalpläne beschlossen. „Nach Abwägung aller objektiven Kriterien haben wir 1,98 Prozent Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen, die unter dem Strich mit den geringsten Belastungen für Mensch und Natur verbunden sind. 98 Prozent des Landes werden von Windenergieanlagen freigehalten werden“, sagt Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Die Entwürfe für die Regionalplanung sehen 354 Vorranggebiete für Windenergie vor. Anlagen, die außerhalb der Windvorrangflächen liegen, müssen nach Ablauf ihrer technischen Lebenserwartung abgebaut werden. Betroffen sind 1.300 von insgesamt 3.060 Windrädern in Schleswig-Holstein. Albig: „Es wird ein deutlicher Rückbau des Wildwuchses in Gebieten stattfinden, die nicht zuletzt aus Gründen des Menschenschutzes nicht als Windkraftstandort geeignet sind. Gerade in den stärker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir eine Entlastung der Bevölkerung durch einheitliche, höhere Abstände zu Siedlungen.“ Demzufolge ist die technische Erneuerung von Altanlagen, das so genannte Repowering, nur noch innerhalb der Vorranggebiete zulässig. 0,2 Prozent der Repowering-Vorranggebiete werden deshalb für die Betreiber von Windkraftanlagen außerhalb der Vorranggebiete bereitgestellt. Hier dürfen sie eine neue Anlage errichten, sofern sie zwei alte Anlagen abbauen. Wie die Landesregierung mitteilt, sind die Repowering-Gebiete Teil der Gesamtkulisse von rund zwei Prozent der Landesfläche. Insgesamt will die Landesregierung die Stromproduktion von Windenergie an Land von derzeit 6,5 Gigawatt auf rund 10 Gigawatt im Jahr 2025 steigern. Wegen der zunehmenden Leistungsfähigkeit der Anlagen würden jedoch höchstens 400 bis 500 neue Anlagen hinzukommen. So geht die Landesregierung davon aus, dass insgesamt etwa 1.700 neue Anlagen gebaut und im selben Zeitraum zirka 1.200 Anlagen abgebaut werden. Alle Unterlagen werden bis Ende Juni eine umfassende Anhörung durchlaufen. „Nichts ist in Stein gemeißelt. Alle Argumente werden geprüft und gewichtet“, versprach der Regierungschef. Erste Kritik äußerte bereits der Landesverband Windenergie Schleswig-Holstein (BWE SH). Vor allem in zwei Punkten fordert er Nachbesserungen: Nach einer Nutzungsdauer von 17 Jahren müssten Anlagen im Zuge eines Repowering erneuert werden. Wenn diese Möglichkeit für ein Drittel der Anlagen ausgeschlossen wird, bedeute dies, dass vorhandene Infrastrukturen wie Netze, Umspannwerke oder Zufahrten nicht mehr genutzt werden können und an anderen Standorten ressourcenintensiv neu errichtet werden müssen. Außerdem wüssten Bürger dort, wo bereits Windenergieanlagen stehen, um die Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Windkraftausbau. Durch ein Repowering-Verbot müssten diese Kommunen und Bürger erhebliche Nachteile befürchten. Auch fordert der Landesverband insgesamt mehr Flächen bereitzustellen. Nur so könne Schleswig-Holstein seinen Windenergie-Standortvorteil erhalten und Investitionssicherheit schaffen. „Wenn diese Sicherheit gewährleistet ist, ist die Windenergiebranche bereit, in Schleswig-­Holstein jährlich mehr als eine Milliarde Euro in Windenergie zu investieren“ sagt Marcus Hrach, Leiter der BWE-­Landesgeschäftsstelle.





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