Montag, 23. Dezember 2024

BNetzAMeldepflicht für Zubauten

[06.08.2014] Für viele Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen gilt seit gestern eine Meldepflicht für Zubauten. Mit Ausnahme der Photovoltaik müssen alle neu gebauten Anlagen auf dem Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) verzeichnet werden.

Seit gestern (5. August 2014) führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein umfassendes Register des Zubaus von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Erfasst werden sowohl alle neuen Windkraftanlagen an Land und auf der See als auch neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft. Ab sofort sind die Betreiber verpflichtet, ihre neu gebauten Anlagen zu melden. Dies gilt auch, wenn der Strom nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. Die gesetzliche Grundlage ist die ebenfalls gestern in Kraft getretene Anlagenregister-Verordnung. Die Meldung von neuen Photovoltaikanlagen wird laut Bundesnetzagentur zunächst weiterhin über das PV-Meldeportal der BNetzA abgewickelt. Ziel des Registers ist es, den Zubau neuer Anlagen genau zu erfassen, damit die im reformierten EEG enthaltenen, zubauabhängigen Förderhöhen bestimmt werden können. Die gemeldeten Zubauzahlen werden aufgegliedert nach Anlagen auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Eine Ausnahme bilden kleinere Anlagen, da bei ihnen oftmals der Anlagenstandort identisch mit der Adresse des Anlagenbetreibers ist. Bei diesen Anlagen wird der Standort nur gemeindescharf veröffentlicht. „So gelingt der Spagat zwischen einer möglichst großen Transparenz auf der einen und den Datenschutzbelangen der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.



Stichwörter: Politik, BNetzA


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