KommunalrichtlinieMehr Förderung vor Ort
Die Kommunalrichtlinie ist ein Erfolgsmodell: Seit dem Jahr 2008 profitieren Kommunen von der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. In den vergangenen Jahren kam dieses umfangreiche Förderangebot des Bundesumweltministeriums mehr als 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten zugute. Allein im Jahr 2014 betrug das Fördervolumen mehr als 60 Millionen Euro. Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm hat die Bundesregierung die Förderung der Kommunen jetzt noch einmal deutlich erhöht. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sind ambitioniert: Bis zum Jahr 2020 sollen die Emissionen von Treibhausgasen (THG) um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken, bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent. Die Novellierung der Kommunalrichtlinie ist ein wichtiger Schritt, um diese Ziele zu erreichen. Außerdem wird damit eine wichtige Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung umgesetzt. Im Rathaus, in der Schule oder auf der Straße – die Handlungsmöglichkeiten für den Klimaschutz sind vielfältig und noch lange nicht ausgeschöpft. Eine gute Möglichkeit, THG-Emissionen zu reduzieren, bietet die Sanierung der Straßenbeleuchtung mithilfe von Licht emittierenden Dioden (LED). Seit dem 1. Oktober 2015 wird diese Sanierung vom Bundesumweltministerium gefördert. Die Höhe der Zuschüsse hängt von den erwarteten THG-Einsparungen ab. Bei einer Minderung um mindestens 70 Prozent beträgt der maximale Zuschuss 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei einer THG-Minderung um 80 Prozent erhöht sich die Förderung auf bis zu 25 Prozent, wenn bei der Sanierung auch eine Steuer- und Regelungstechnik installiert wird. Bei Lichtsignalanlagen werden sogar bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst, wenn der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik zu einer Minderung der THG-Emissionen von mindestens 70 Prozent führt.
Öffentliche Einrichtungen umrüsten
Ein weiterer Schwerpunkt in der neuen Kommunalrichtlinie sind Klimaschutzmaßnahmen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen. Gefördert werden beispielsweise die Umrüstung auf LED bei der Außenbeleuchtung mit bis zu 30 Prozent, die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte mit bis zu 35 Prozent und die Sanierung der Innen- oder Hallenbeleuchtung durch LED-Beleuchtungstechnik mit bis zu 40 Prozent. Weitere investive Maßnahmen werden mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent gefördert. Dazu gehören der Austausch alter Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen oder der Einbau von Gebäudeleittechnik. Für finanzschwache Kommunen wurden die Förderbedingungen ebenfalls verbessert. Von der Sanierung der Straßenbeleuchtung über die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen bis hin zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur können sie auch für investive Klimaschutzmaßnahmen erhöhte Förderquoten beantragen. Die Erstellung sowie die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten werden sogar mit bis zu 91 Prozent gefördert. Auch in vielen anderen Förderschwerpunkten der Kommunalrichtlinie können finanzschwache Kommunen erhöhte Förderquoten erhalten.
Bereiche ausgeweitet
Energiesparmodelle sind an vielen Kindertagesstätten und Schulen bereits gut etabliert. Besonders beliebt sind die Fifty-fifty-Projekte, bei denen Kitas und Schulen die Hälfte der durch das Klimaschutz-Management eingesparten Energiekosten erhalten. Die Kommunalrichtlinie fördert die Einführung von Energiesparmodellen jetzt auch in Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen. Darüber hinaus können seit dem 1. Oktober 2015 im Rahmen von Energiesparmodellen innerhalb der ersten zwölf Monate so genannte Starterpakete beantragt werden. Damit werden Sachausgaben für die pädagogische Arbeit und für Energie-Teams, aber auch geringinvestive Maßnahmen wie das Abdichten von Außentüren oder das Anbringen von Thermostatventilen gefördert. Energiesparmodelle werden mit bis zu 65 Prozent gefördert, mit bis zu 91 Prozent in finanzschwachen Kommunen. Für Starterpakete gibt es eine Förderung von bis zu 50 Prozent und in finanzschwachen Kommunen von bis zu 62,5 Prozent. Der Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsformen stellt eine enorme Herausforderung für die Kommunen dar. Deswegen hat das Bundesumweltministerium das Angebot in diesem Bereich erweitert und die maximale Zuwendung von 250.000 auf 350.000 Euro erhöht.
Förderfähige Projekte
Neben der Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, der Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr und der Ergänzung vorhandener Wegenetze, wird neuerdings auch der Bau neuer Radwege sowie die LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege mit bis zu 50 Prozent gefördert. Finanzschwache Kommunen erhalten eine Förderung von bis zu 62,5 Prozent. Zur Errichtung und Inbetriebnahme der geförderten Infrastruktur sind zudem projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen förderfähig. Darüber hinaus wurde die Antragsberechtigung für die Errichtung von Radabstellanlagen auch auf Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen ausgeweitet. Ausgeweitet wird auch die Förderung der aeroben In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien. Das Verfahren mindert nicht nur die Emission klimaschädlicher Treibhausgase, sondern reduziert auch den Kosten- und Nachsorgeaufwand für die Deponien. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die maximale Zuwendungssumme ist von 250.000 Euro auf 450.000 Euro erhöht worden. Förderfähig sind in Zukunft auch projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen zur Begleitung der Installation, der Inbetriebnahme sowie der Optimierung der Anlage. Ebenso wurde der Kreis der potenziellen Antragsteller ausgeweitet: Künftig sind für diese Förderung auch Unternehmen antragsberechtigt, an denen Kommunen zu mindestens 50,1 Prozent beteiligt sind.
Konzepte und Personal
Was sich bewährt hat, bleibt auch in der neuen Kommunalrichtlinie bestehen – beispielsweise die Einstiegsberatung. Sie ermöglicht Kommunen, die ganz am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, weiterhin einen strukturierten Einstieg mithilfe externer Berater. Mit Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten, etwa für klimafreundliche Mobilität oder Industrie- und Gewerbegebiete, können diese Handlungsbereiche umfassend angegangen werden. Und um den Klimaschutz dauerhaft vor Ort zu verankern, können Kommunen ihr Personal um professionelle Klimaschutz-Manager verstärken. Diese begleiten die Umsetzung der Klimaschutzkonzepte, organisieren Beteiligungsprozesse und werben für mehr Klimaschutz in den Kommunen. Für modellhafte Klimaschutzmaßnahmen, die mindestens 70 Prozent Treibhausgasemissionen einsparen, können die Klimaschutz-Manager Zuschüsse von bis zu 50 Prozent beantragen. Die Kommunalrichtlinie wendet sich in erster Linie an Kommunen. Aber auch andere Institutionen, etwa Bildungseinrichtungen, kommunale Unternehmen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sind unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt. Anträge auf Förderung können bis zum 31. März 2016, vom 1. Juli bis zum 30. September 2016, vom 1. Januar bis zum 31. März 2017 sowie vom 1. Juli bis zum 30. September 2017 gestellt werden. Für das Klimaschutz-Management, das Anschlussvorhaben zum Klimaschutz-Management sowie die ausgewählte Maßnahme, für Energiesparmodelle an Schulen und Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen sowie für das Starterpaket im Rahmen der Energiesparmodelle können ganzjährig Anträge gestellt werden.
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