AusschreibungenMarktverzerrung durch Bürgerenergie-Privileg
Der Bundesverband WindEnergie befürchtet, dass die bereits nach der ersten Ausschreibung erkannte Fehlkonstruktion im Ausschreibungssystem die deutsche Windindustrie in Bedrängnis bringt. „Die Gefahr ist groß, dass es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Abriss beim Ausbau der Windenergie kommt,“ sagte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für Windkraft an Land durch die Bundesnetzagentur (wir berichteten).
Der Grund laut Branchenverband: Bürgerenergiegesellschaften, die derzeit die Ausschreibungen dominieren, müssen bei den Ausschreibungen bislang keine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorlegen und hätten viereinhalb Jahre Zeit für die Realisierung ihrer Projekte. Deshalb könnten sie mit Effizienzgewinnen von noch nicht im Markt etablierten Anlagentechnologien kalkulieren. Projekte, die bereits über eine BImSchG-Genehmigung verfügen, seien dadurch an einen bestimmten Anlagentyp gebunden und deshalb im Wettbewerb benachteiligt.
Regionale Unausgewogenheit
Die Ausschreibungen im Jahr 2017 seien zudem durch eine hohe regionale Unausgewogenheit gekennzeichnet. Während noch unter der EEG-Systematik im ersten Halbjahr 2017 gut 45 Prozent des Zubaus in den südlichen Bundesländern erfolgte, falle der verbrauchsstarke Süden im Ausschreibungssystem durch, so Verbandspräsident Albers. Um den erforderlichen Ausbau im Süden zu gewährleisten, sei ein ganzer Strauß von Maßnahmen nötig aus höherem Ausschreibungsvolumen, einfach handhabbarer De-Minimis-Regelung, Nachsteuern bei den Zuschlägen innerhalb des Referenzertragsmodells und der Möglichkeit größere Gewerbe- und Industrieabnehmer direkt beliefern zu können. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, zügig zu handeln.
Ein gleitender Übergang vom bisherigen Vergütungssystem hin zu Ausschreibungen sei derzeit nicht gewährleistet. Hermann Albers fordert deshalb: „Es braucht jetzt ein klares Signal, dass nicht nur in der ersten und zweiten Ausschreibung 2018, sondern künftig generell das Vorliegen einer BImSchG-Genehmigung zur Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen wird.“
BDEW fordert gleiche Realisierungsfristen
Diese Forderung kommt auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer kommentierte: „Das Instrument der Ausschreibung fördert den Wettbewerb, die Preise sinken – das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass wir es weiterhin mit einer Marktverzerrung durch das Bürgerenergie-Privileg zu tun haben.“ Die Ausschreibungsergebnisse der dritten Runde zeigten erneut, dass das vom Gesetzgeber zum Schutz von kleinen Akteuren vorgesehene Privileg zum Regelfall wurde und von großen Projektierern in Anspruch genommen werde. Der BDEW habe bereits Vorschläge zur Abhilfe auf den Tisch gelegt. Trotz der aktuellen Verzögerungen bei der Regierungsbildung müssten die Nachbesserungen jetzt in Angriff genommen werden. Der BDEW fordert: Auch Bürgerenergiegesellschaften müssten eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorweisen können. Dies sollte dauerhaft gelten, und nicht nur für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018, wie jetzt vom Gesetzgeber vorgesehen. Zudem müssten für Bürgerenergiegesellschaften die gleichen Realisierungsfristen gelten wie für alle anderen Mitbewerber auch.
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