KWK-AusschreibungenKritik am Referentenentwurf
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will mit der KWK-Ausschreibungsverordnung die Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen noch in diesem Jahr starten und außerdem mit innovativen KWK-Systemen ein neues Fördersegment in das KWK-Gesetz aufnehmen. Die Konsultation des Verordnungsentwurfes hat begonnen.
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Verband für Wärmelieferung (VfW) begrüßen in ihrer Stellungnahme den Vorstoß grundsätzlich. Um mit der Einführung von KWK-Ausschreibungen tatsächlich mehr Wettbewerb zu generieren, seien jedoch noch Nachbesserungen notwendig.
So schlagen die Verbände vor, die Ausschreibungen in zwei Leistungssegmenten von 1 bis 10 Megawatt (MW) und von 11 bis 50 MW durchzuführen anstatt wie geplant für alle Leistungsgrößen zusammen. Auf beide Leistungssegmente sollen dabei jeweils 50 Prozent der auszuschreibenden Leistung entfallen. Angewendet werden sollte das im Referentenentwurf genannte Pay-as-Bid-Verfahren. Um den KWK-Ausbau weiter voranzutreiben, schlagen die Verbände außerdem vor, das jährliche Ausschreibungsvolumen ab 2018 bis 2021 um 50 MW pro Jahr zu erhöhen.
Ineffiziente Techniken sollen nicht teilnehmen
Des Weiteren fordern die Verbände, die Anforderungen an die zulässigen Wärmeerzeugungstechniken deutlich zu erhöhen, damit ineffiziente Techniken von den Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Außerdem sollte die Verordnung eine Öffnung für die Nutzung von Biogas/Biomethan und den Einsatz von Gas aus Power-to-Gas-Anlagen enthalten.
Für das Segment der innovativen KWK-Systeme lehnen die Verbände den Zwang zur Verknüpfung mit einem elektrischen Wärmeerzeuger ab. Vielmehr solle man hier technologieneutral bleiben und auch andere zuschaltbare Lasten zulassen, die eine Wärmeversorgung im Falle der Abregelung der KWK-Anlage sicherstellen.
Eine Sicherheitsleistung von 100 Euro pro Kilowatt wird indessen als zu hoch bewertet. Die Verbände verweisen diesbezüglich auf die Solarenergie und die Biomasse mit einer Sicherheitsleistung von 50 beziehungsweise 60 Euro. Auch sollte die Modernisierungsquote an das KWK 2017 angepasst werden und 25 statt 50 Prozent betragen.
Impulse gehen nicht weit genug
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat fristgerecht Stellung genommen. Der BEE begrüßt vor allem, dass mit den KWK-Innovationsausschreibungen Impulse für mehr erneuerbare Energien in der Kraft-Wärme-Kopplung sowie für einen flexibleren Einsatz der KWK gesetzt werden. Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des BEE, sagt: „Zukunftsfähig ist Kraft-Wärme-Kopplung nur, wenn sie an die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie angepasst ist und mit geringen Treibhausgasemissionen Strom und Wärme erzeugt.“ Mit der Standard-KWK-Ausschreibungsverordnung entwickle sich die KWK jedoch nur zum Teil in diese Richtung.
Allerdings gehen die vorgesehenen Maßnahmen zur Flexibilisierung aus Sicht des BEE nicht weit genug. Außerdem bedauert der Verband, dass die Ausschreibungsmenge für konventionelle KWK-Konzepte die der innovativen KWK-Konzepte deutlich überschreite. Die Installation eines Power-to-Heat-Systems sollte hingegen für alle KWK-Anlagen Standard werden. Auch hält der BEE den für innovative KWK-Systeme geforderten Mindestanteil erneuerbarer Wärme für zu gering. Dieser sollte schrittweise von 30 auf 50 Prozent gesteigert werden. Schließlich fiele die Bioenergie beim derzeitigen Ausschreibungsdesign für innovative KWK hinten runter, kritisiert Uphoff.
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