Schleswig-HolsteinKlimaziele neu festgelegt
Das schleswig-holsteinische Kabinett hat am 1. Juni 2021 die von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) vorgelegte Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein beschlossen. Darin verankert sind umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land bis zum Jahr 2050 und zusätzliche Maßnahmen, um diese erreichen zu können. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und noch in dieser Legislatur in Kraft treten. „Der Landesregierung legen wir ein ambitioniertes Gesetz vor, um der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz und kommenden Generationen noch stärker als bisher gerecht zu werden“, sagt Albrecht. Das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz enthält umfassende Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Land. So soll die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 70 Prozent und bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
Wichtiger Bestandteil des Gesetzes sind Regelungen für einen stärkeren Zubau von Photovoltaikanlagen (PV) im Land. Um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung vor allem im schon bebauten Raum voranzutreiben, wird die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgegeben. Zudem wird bei Neuerrichtung größerer Parkplätze (mehr als 100 Stellplätze) – soweit sie dafür geeignet sind – die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen zum Standard. „Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich“, erklärt Albrecht weiter. Aktuelle Studien sähen ein Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von sieben bis neun Gigawatt (GW) vor; derzeit seien nur 1,1 GW realisiert. Um im Wärmesektor Fortschritte zur erzielen, würden größere Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. So könne bei etwa 45 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf erneuerbare Energien besser geplant werden. Die Landesregierung stellt hierfür zusätzliche Gelder bereit. Zudem soll eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Konkret wird vorgeschlagen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 errichtet worden sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind. Im Verkehrssektor bekennt sich die Landesregierung zu innovativen Mobilitätskonzepten.
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