Freitag, 22. November 2024

BMWKKlimaschutzpaket verabschiedet

[26.06.2023] Das vergangene Woche von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzprogramm und die Novelle des Klimaschutzgesetzes sollen dazu beitragen, die bestehende Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2030 um 80 Prozent zu schließen.

Die Bundesregierung hat vergangene Woche das Klimaschutzprogramm 2023 und die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, ist nun erstmals absehbar, dass die Bundesregierung mit den bereits beschlossenen und geplanten Klimaschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2030 bis zu 80 Prozent der bestehenden Klimaschutzlücke schließen und damit die gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland in diesem Jahrzehnt deutlich reduzieren kann. Das Klimaschutzgesetz lege künftig eine jährliche Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen fest, die in der Summe aller Jahre eingehalten werden müsse. Wird das Ziel in zwei aufeinander folgenden Jahren verfehlt, müsse die Bundesregierung zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Zudem müsse jede neue Bundesregierung zu Beginn ihrer Amtszeit ein Klimaschutzprogramm vorlegen.
Nach Angaben des Ministeriums leistet die Bundesregierung mit dem vorliegenden Klimaschutzprogramm einen entscheidenden Beitrag zur gemeinsamen Bewältigung der Folgen der Klimakrise und zur Umsetzung des Pariser Weltklimaabkommens. Mit den bereits ergriffenen und im Klimaschutzprogramm vereinbarten Maßnahmen komme sie dem Klimaziel 2030 – einer Emissionsminderung um 65 Prozent gegenüber 1990 – deutlich näher.

Maßnahmen der vergangen anderthalb Jahre

Einen erheblichen Teil der notwendigen Maßnahmen habe die Bundesregierung in den vergangenen eineinhalb Jahren seit Regierungsantritt bereits beschlossen. Mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket aus EEG-Novelle, Windenergie-an-Land-Gesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes habe die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt. Zudem habe die Bundesregierung die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude auf den Weg gebracht und damit die Wärmewende, also das Heizen ohne fossile Energieträger, konsequent vorangetrieben. Auch der Aufbau eines Wasserstoffnetzes stehe in den kommenden Jahren auf der Agenda, ebenso wie der umfangreiche Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze für Strom. Mit den Klimaschutzverträgen und der Erarbeitung der Carbon-Management-Strategie bringe die Bundesregierung zudem die Industrie auf den Weg zur Klimaneutralität.

Klimaschutzlücke reduzieren

Mit diesen und zahlreichen weiteren Maßnahmen werde die Klimaschutzlücke bis 2030 deutlich verringert. Dennoch seien in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Klimaschutzanstrengungen notwendig. Nach der Logik der geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes liege die Verantwortung hierfür bei der gesamten Bundesregierung. Mit der geplanten Novelle werde die Überprüfung der Einhaltung der Klimaziele vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend erfolgen. Die Bundesregierung entscheide, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Summe der jährlichen Gesamtemissionen bis 2030 erreicht werden soll.
Alle für die Sektoren zuständigen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeit die Sektoren fallen, die die Klimaziele verfehlen, sollten zu den Minderungsmaßnahmen beitragen.





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