Freitag, 22. November 2024

Smart MeterJetzt Handlungsbedarf ermitteln

[25.05.2016] Der Einbau intelligenter Messsysteme wird zur Pflicht. Obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht vollständig feststehen, sollten die Prozesse und Systeme frühzeitig untersucht werden.
Messstellenbetreiber sind dazu verpflichtet

Messstellenbetreiber sind dazu verpflichtet, intelligente Messsysteme (iMSys) einzubauen.

(Bildquelle: MEV Verlag/PEAK Agentur für Kommunikation)

Sobald diese technisch verfügbar sind, sind Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, intelligente Messsysteme (iMSys) einzubauen. Ohne entsprechende IT-Systeme im Back End kann die Technik im Feld jedoch nicht funktionieren. Deshalb sollte bereits frühzeitig mit der Planung und Konzeption begonnen werden, damit die Implementierung rechtzeitig zum Roll-out abgeschlossen ist. Der Ordnungsrahmen ist schon an vielen Stellen festgezogen, die Eckpunkte sind gesetzt. Deshalb ist es an der Zeit, sich mit der Konzeption der Abbildung der iMSys im Back End sowie mit der Steuerung der Gateways im Feld zu beschäftigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Systemen des grundzuständigen Messstellenbetreibers oder des Verteilnetzes gewidmet werden, da diese Marktrollen direkt von der Einbauverpflichtung betroffen sind. Aber auch die Marktrolle Lieferant wird sich auf Veränderungen einstellen müssen, insbesondere wenn Lieferstellen außerhalb des angestammten Versorgungsgebiets beliefert werden. Denn für diese Messstellen bestimmt der örtliche Messstellenbetreiber den Zeitpunkt für den Roll-out. Die geänderten Stamm- und Messdaten müssen ab diesem Zeitpunkt entgegengenommen werden können.

Studie als Entscheidungsvorlage

Da der vollständige gesetzliche Rahmen noch nicht feststeht, die Änderungen aber weitreichend sind, bietet es sich an, mit einer Vorstudie der Prozesse und Systeme zu beginnen. Mit einer Vorstudie zu intelligenten Messsystemen kann eine Entscheidungsvorlage erarbeitet werden, die Möglichkeiten zur Abbildung der intelligenten Messsysteme im Back End aufzeigt. Das kann anhand eines Anforderungskatalogs erfolgen, der die für die jeweiligen Marktrollen zwingend abzubildenden Prozesse identifiziert, hinsichtlich der Relevanz (Kritikalität, Volumen) bewertet und deren Aufbau aufzeigt. Ohne eine systemseitige Vorentscheidung steht dabei ein Vergleich unterschiedlicher Lösungen vor allem im Hinblick auf strukturelle und architektonische Kriterien, den Abdeckungsgrad der Prozesse, Übergangs- und Ausbauszenarien, einmalige und laufende Kosten sowie Chancen und Risiken im Vordergrund. Neben den informationstechnischen Vor- und Nachteilen empfiehlt es sich, auch die gegebenenfalls organisatorischen Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Darüber hinaus sollten Abschätzungen zu Implementierungs- und Lizenzkosten sowie der Betriebsaufwände und der laufenden Software-Wartungskosten enthalten sein. Ziel ist es daher, ein Bild für die Gesamtarchitektur der technischen Abbildung der intelligenten Messsysteme im Back End zu erhalten, die notwendigen Prozesse zu untersuchen sowie mögliche Abhängigkeiten zu angrenzenden Systemen aufzuzeigen.

Thomas Radtke ist Key Account Manager bei der items GmbH, Münster.


Stichwörter: Netze | Smart Grid, items, iMSys


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