Serie Kommunales EnergiemanagementInnenraumbeleuchtung erneuern

Beim fünften Treffen des Energieeffizienz-Netzwerks im Enzkreis ging es um die Beleuchtung in kommunalen Gebäuden.
(Bildquelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg)
Im Jahr 2015 schlossen sich acht Gemeinden aus dem Enzkreis in Baden-Württemberg zu einem kommunalen Energieeffizienz-Netzwerk zusammen. Gemeinsam und voneinander lernen lautet das Motto. Die Idee hatte die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. Nachdem jede Netzwerkgemeinde ein monatliches Verbrauchscontrolling etabliert sowie investive Maßnahmen und deren Förderung mithilfe von Contracting geprüft hatte, setzten die Kommunen das Thema Beleuchtung auf ihre Prioritätenliste. Das Netzwerktreffen dauerte drei Stunden. In dieser Zeit erhielten die Kommunen fachlich kompakte Informationen, die sie selbst nicht so rasch hätten erarbeiten können.
Erster Schritt Bestandsaufnahme
Eine der Netzwerkkommunen äußerste im Verlauf der vorangegangenen Treffen die Absicht, die Innenraumbeleuchtung ihrer kommunalen Liegenschaften zu erneuern. Angestoßen von diesem Vorhaben wandten sich auch die anderen Gemeinden diesem Thema zu und rückten es in den Fokus des nächsten Netzwerktreffens.
Der erste Schritt besteht aus einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Beleuchtung. Ein Planungsbüro übernahm diese Aufgabe und stellte die Ergebnisse im Netzwerk vor. Dort diskutierten die Teilnehmer neben der Frage, wie eine korrekte und vollständige Bestandsaufnahme aussieht, auch, wann ein Leuchtmittelaustausch und wann eine Komplettsanierung sinnvoll ist. Der Netzwerkmanager erklärte den Netzwerkkommunen die einzelnen Schritte der Planung, wie etwa die Beschreibung der Sehaufgabe und der Raumnutzung, die Feststellung der Anforderungen nach DIN sowie die Feinplanung.
Im nächsten Schritt ging es um die Ausschreibung der Sanierungsmaßnahme. Der Netzwerkmanager riet den Kommunen, vor einer Ausschreibung zunächst einzelne Musterräume mit der potenziellen Beleuchtung auszustatten. So könnten sie nicht nur die Auswirkungen auf den Sehkomfort, sondern auch den Stromverbrauch und die prognostizierte Energieeinsparung überprüfen.
Details der Förderprogramme beachten
Um eine neue Beleuchtung zu finanzieren, sind die meisten Kommunen auf eine staatliche Förderung angewiesen. Mehrere Landes- und Bundesprogramme fördern die Sanierung der kommunalen Innenraumbeleuchtung. Der Netzwerkmanager informierte die Teilnehmer über wichtige Details hierzu und verwies auf häufige Stolpersteine bei der Beantragung von Fördermitteln. Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg etwa bezuschusst die Sanierung von Beleuchtungsanlagen in Nichtwohngebäuden mit modernen LED. Kommunen sollten sich jedoch genau über die Richtlinien der Förderprogramme informieren. Nicht gefördert wird beispielsweise der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte.
Beachtet werden sollte auch: Die Beantragung von Fördermitteln verursacht zusätzlichen Aufwand. Für die Antragstellung müssen die Zuständigen viele Unterlagen wie etwa Voruntersuchungen einreichen. Werden Fördergelder ausgeschüttet, verlangen die meisten Fördergeldgeber einen Nachweis über die Mittelverwendung. Ebenso sollten Kommunen die Antragsfristen für die einzelnen Programme beachten und die Haushaltsplanung darauf abstimmen, wenn keine ganzjährige Antragstellung möglich ist. Auch zu diesem Themenkomplex gab es einen Überblick vom Netzwerkmanager.
Teil 1 der Serie finden Sie hier
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