Baden-WürttembergInitiative zur solaren Stromerzeugung
Eine Initiative der baden-württembergischen Landesregierung soll es in Zukunft ermöglichen, mehr Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung zu nutzen. Dies teilt jetzt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mit.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert hierzu: „Speziell die Nutzung der vorhandenen Potenziale an den Bundes- und Landesstraßen ist uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Hierdurch können wir nicht genutzte Flächen einsetzen, um den Anteil erneuerbarer Energien im Land zu steigern.“
Laut Ministerium könnte künftig auf etlichen so genannten Innenohren von Zu- und Abfahrten, an Lärmschutzwänden und Straßenböschungen grüner Strom produziert werden.
Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens zu bisher ungenutzten Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen im Land lägen jetzt vor. Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete: „Im ersten Schritt machen wir es möglich, dass auf rund 260 Flächen an Bundes- und Landesstraßen Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung aus regenerativen Quellen entstehen. Wenn alle Flächen genutzt werden, liegt der mögliche Jahresertrag auf diesen Flächen bei rund 122 Gigawattstunden (GWh). Das entspricht dem Jahresverbrauch von rund 35.000 Drei-Personen-Haushalten. Auch durch das Verfahren, das wir in Zusammenarbeit mit den Straßenbauverwaltungen entwickelt haben, bringen wir die solare Stromerzeugung weiter nach vorne und schonen dabei zugleich die Natur.“
Großes Interesse
Angaben des Ministeriums zufolge konnten insbesondere Energieversorger seit Februar 2022 ihr Interesse bekunden, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf einer Fläche in der Nähe einer Bundes- oder Landesstraße betreiben wollten. Der Aufruf habe große Resonanz gefunden: 28 Interessierte meldeten insgesamt rund 650 Flächen an. 26 von ihnen hätten am Ende eine positive Antwort bekommen, wenn auch nicht für alle von ihnen angefragten Flächen.
Die meisten nicht berücksichtigten Flächen seien nicht im Eigentum von Bund oder Land gewesen und hätten somit eine wesentliche Grundvoraussetzung nicht erfüllt. Bei anderen habe es beispielsweise Um- oder Ausbaupläne gegeben oder sie hätten aus Artenschutzgründen nicht zur Verfügung gestanden. Nach Abschluss der Detailprüfung stehe fest, dass rund 260 Flächen an Bundes- und Landesstraßen für den Bau von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Die meisten lägen im Regierungsbezirk Stuttgart (85), gefolgt von den Regierungsbezirken Karlsruhe (74), Tübingen (71) und Freiburg (26).
Die Ergebnisse aus den Prüfverfahren seien den Interessierten bereits mitgeteilt worden. Diese hätten nun die Möglichkeit, auf ausgewählte Ansprechpartnerinnen und -partner in der Straßenbauverwaltung zuzugehen, um genauere Informationen zu den straßenbautechnischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Ihnen stände es dann frei, ob sie unter den genannten Bedingungen die baurechtliche Voraussetzung schaffen möchten.
Rechtliche Sachverhalte geklärt
Die knapp 260 Flächen seien ein erster, aber wichtiger Schritt, so der Verkehrsminister. Im Rahmen des Verfahrens habe das Verkehrsministerium mit den weiteren Beteiligten gleichzeitig die wesentlichen Bedingungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Nähe von Bundes- und Landesstraßen ausgelotet. Die Experten würden davon ausgehen, dass es in den meisten Fällen einen Bebauungsplan braucht, um das Baurecht für eine Photovoltaikanlage zu schaffen, berichtete Winfried Hermann. Auch weitere rechtliche Sachverhalte haben geklärt werden können.
Ein Muster-Nutzungsvertrag regele künftig die straßenbaurechtlichen und technischen Pflichten der Akteure. Damit gebe es einen festen Rahmen, der das Verfahren für neue Interessentinnen und Interessenten klarer macht und ein erhebliches Stück vereinfacht.
Prüfzeit von knapp zwei Monaten
Nach Hochrechnung des Ministeriums könnten neben den jetzt ins Auge gefassten 170 Innenohren an Bundes- und Landesstraßen künftig rund 200 weitere Innenohrflächen für Photovoltaik genutzt werden. Auch andere Flächen an den betreffenden Straßen seien denkbar.
Angesprochen seien Kommunen, Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler und Privatpersonen. Wer Interesse hat, könne sich an das jeweilige Referat 45 seines zuständigen Regierungspräsidiums wenden. Nach Anmeldung müsse mit einer Prüfzeit von etwa zwei Monaten gerechnet werden.
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