KWKG-NovelleImpuls für KWK?
Das Bundeskabinett hat gestern (23. September 2015) den Entwurf zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Mit der Novelle soll laut Bundeswirtschaftsministerium sichergestellt werden, dass die hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spielt. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf sieht hierzu eine verbesserte Förderung von neuen KWK-Anlagen vor. Das Fördervolumen wird auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas soll gezielt unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten zusätzlich einen Bonus. KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, werden künftig nicht mehr gefördert. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte: „Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes setzen wir ein wichtiges energiewirtschaftliches Vorhaben der Bundesregierung um. Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Damit geben wir einen kräftigen Impuls für die Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten.“
BDEW: Entwurf löst Probleme nicht
Diese Auffassung teilt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nicht. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, allerdings werde die im Kabinett verabschiedeten Fassung die Probleme der Kraft-Wärme-Kopplung nicht lösen. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller: „Weder für bestehende KWK-Anlagen noch für den aus unserer Sicht notwendigen weiteren Ausbau werden ausreichende Anreize gesetzt.“ Ohne eine Nachjustierung des Gesetzentwurfs drohe nicht nur ein Wegbrechen der bisher erreichten CO2-Einsparungen von 56 Millionen Tonnen pro Jahr gegenüber einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme. Auch Investitionen in die Modernisierung von Anlagen oder den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung lassen sich nach den Worten von Müller mit den vorgeschlagenen Förderbedingungen nicht anreizen. Unverständlich ist aus BDEW-Sicht zudem, dass bestehende KWK-Anlagen auf Kohlebasis von einer Unterstützung ausgeschlossen werden sollen, obwohl auch sie gegenüber der getrennten Erzeugung eine relevante CO2-Einsparung bewirken. Gleiches gelte für den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, KWK-Anlagen, die noch gefördert werden, von der Bestandsunterstützung auszuschließen. Auch diese Anlagen könnten aufgrund des Preisverfalls nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden, sodass eine Stilllegung in Betracht gezogen werden werde.
VKU fordert: 2 mal 25
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zeigte sich nicht ganz zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands, kommentierte: „Die Bundesregierung legt in der Novelle den klaren Fokus auf die Stärkung der KWK in der öffentlichen Versorgung.“ Dennoch gebe es an zentralen Stellen noch dringenden Anpassungsbedarf. Die im Entwurf vorgesehenen Förderbedingungen seien gerade für die neuesten und effizienten Kraftwerke nicht ausreichend. Reiche: „Die Rahmenbedingungen für alle 1.300 kommunalen KWK-Anlagen müssen stimmen, sonst verschenkt die Bundesregierung erhebliche CO2-Einsparpotenziale und modernste und umweltschonendste Anlagen müssen vom Netz gehen.“ Reiche betonte, dass KWK-Anlagen das Rückgrat der Fernwärmeversorgung sind. Nur wenn diese Anlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten, sei es den Unternehmen möglich, die Wärmenetze zu erhalten. Die Bundesregierung müsse deshalb an den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen ehrgeizigen Ausbauzielen festhalten. Reiche. „Es muss die Formel gelten: 2 mal 25. 25 Prozent KWK bis 2025.“
http://www.bdew.de
http://www.vku.de
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