Dienstag, 19. November 2024

BiogasratHandlungsbedarf bei Ausschreibungen

[18.01.2022] Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für hochflexible Biomethananlagen zeigen nach Ansicht des Biogasrats politischen Handlungsbedarf.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 wurde für die hochflexible erneuerbare Stromerzeugung aus Biomethananlagen ein neues Ausschreibungssegment eingeführt. Die nun veröffentlichten Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde zeichnen ein erstes positives Bild, offenbaren aber zugleich weiteren politischen Handlungsbedarf in der geplanten EEG-Novelle 2022, so der Biogasrat. Ausgeschrieben waren 150 Megawatt (MW) zum Gebotstermin am 1. Dezember 2021, eingereicht und bezuschlagt wurden 21 Gebote mit einer Leistung von 147,98 MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag mit 17,84 Cent je Kilowattstunde (kWh) deutlich unter dem gesetzlichen Gebotshöchstwert von 19,0 Ct/kWh. „Die erste Ausschreibungsrunde für hochflexible Biomethananlagen war nur knapp unterzeichnet – nicht zuletzt, weil sich an dieser Ausschreibungsrunde alle hochflexiblen und kosteneffizienten neuen Biomethanprojekte in Deutschland beteiligen konnten“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats.
Biomethan wird heute deutschlandweit und dezentral in ländlichen Regionen erzeugt, im Gasnetz kostengünstig und saisonal gespeichert beziehungsweise über die bestehende Gasnetz-Infrastruktur von mehr als 500.000 Kilometern zu den hochflexiblen Biomethananlagen (Biomethan-BHKW) in den Last- und Verbrauchszentren transportiert und dort bedarfsgerecht und hocheffizient zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Es macht aus Sicht des Biogasrats weder sachlich noch fachlich begründbar Sinn, die Biomethanausschreibungen ab dem Jahr 2022 auf die so genannten Südregionen zu beschränken. Damit wird Wertschöpfung in Deutschland verhindert und der wichtige Klimaschutzbeitrag von Biomethan im Strom- und Wärmesektor konterkariert. Dies ist umso unverständlicher, als Deutschland seine Klimaziele im Wärmesektor verfehlen wird. Die Biomethanausschreibungen sollten daher auch künftig allen hochflexiblen Biomethananlagen in Deutschland offenstehen. Zudem bedarf es dringend einer Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-BHKW von derzeit 15 Prozent des Werts der installierten Leistung (also 1.314 Volllaststunden) auf 30 Prozent (also 2.628 Volllaststunden), damit diese hochflexiblen Biomethan-BHKW einen sinnvollen Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung und Substitution fossiler Energieträger, insbesondere in den wind- und sonnenschwachen Wintermonaten, leisten können und neue grüne Wärmeversorgungskonzepte auch realisiert werden.





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