Sonntag, 13. April 2025

BEEGrüne KWK stärken

[05.11.2024] Der BEE fordert eine Verlängerung des KWKG bis 2035 nach einer Reform ab 2026. Vorab soll das Fördersystem auf zukunftsfähige, grüne Anlagenkonzepte ausgerichtet werden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) fordert in seinem Positionspapier, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) nach einer Novellierung von 2026 bis 2035 zu verlängern. Zuvor müsse jedoch das Fördersystem auf zukunftsfähige, grüne Anlagenkonzepte umgestellt werden.

Simone Peter, Präsidentin des BEE, erklärt: „Moderne KWK-Anlagen arbeiten als regenerative Kombikraftwerke und erzeugen sowohl Strom als auch Wärme sauber und effizient. Damit eignen sie sich ideal für kommunale Wärmenetze und können als dezentrale Back-up-Kraftwerke das klimaneutrale Stromsystem unterstützen, indem sie als flexible Option die Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom stabilisieren.“

Bis 27 GW Potenzial

Das Potenzial für klimafreundliche KWK-Anlagen liegt laut BEE-Szenarien bei einer elektrischen KWK-Leistung von neun Gigawatt (GW) auf Basis von Wasserstoff und synthetischem Methan sowie zwischen 18 und 27 Gigawatt auf Basis von Biogas und fester Biomasse. Um dieses Potenzial zu erschließen, muss die Fördersystematik im Rahmen der KWKG-Novelle auf grüne Technologien umgestellt werden.

Für bestehende KWK-Anlagen sollten Anreize zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger geschaffen werden. Darüber hinaus empfiehlt der BEE, die Flexibilitätsanforderungen zu erhöhen, um einen marktorientierten Betrieb zu fördern. Eine Verlängerung des KWKG bis mindestens 2030 ist notwendig, um die Kraft-Wärme-Kopplung als wichtigen Bestandteil des Strom- und Wärmesystems zu erhalten.

Die Fördersystematik sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass Förderzusagen nur noch für zukunftsfähige Anlagenkonzepte mit einem Mindestanteil an erneuerbarer Wärme im angeschlossenen System erteilt werden, wobei dieser Anteil schrittweise auf 100 Prozent ansteigen sollte. Dabei sollten alle erneuerbaren Energien auf den Mindestanteil anrechenbar sein. Der Ausschluss von Biogas und fester Biomasse sowie die Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biomethan-KWK sollten aufgehoben werden; auch grüner Wasserstoff und seine Derivate sollten auf den Mindestanteil angerechnet werden.

Anreize nötig

Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, um bestehende KWK-Anlagen zu motivieren, höhere Anteile erneuerbarer Energien zu integrieren, ohne dafür die KWK-Umlage in Anspruch nehmen zu müssen.

Schließlich spricht sich der BEE dafür aus, das KWKG analog zum EEG nicht über eine Umlage auf den Endkundenstrompreis, sondern über den Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies würde den Strompreis für Endkunden entlasten und zusätzliche Anreize für den Einsatz strombasierter Technologien im Gebäude- und Verkehrssektor wie Wärmepumpen und batterieelektrische Antriebe schaffen.



Stichwörter: Kraft-Wärme-Kopplung, BEE, KWKG


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