Montag, 23. Dezember 2024

Humboldt-Universität zu BerlinGravierende Mängel des EEG

[18.02.2016] Trotz aller Reformen bleibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz verfassungs- und europarechtswidrig. Das geht aus einem Rechtsgutachten der Humboldt-Universität zu Berlin hervor.

Laut einem Rechtsgutachten der Humboldt-Universität zu Berlin weist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gravierende Mängel bezüglich des Verfassungs- und Europarechts auf. Auch die bislang angekündigten Eckpunkte der bevorstehenden EEG-Reform im Frühjahr 2016 lassen laut Universitätsangaben keine Änderungen des Zustands erwarten. „Das EEG in seiner bestehenden Form ist ein fortgesetzter Rechtsverstoß zu Lasten der Verbraucher“, sagt Professor Hans-Peter Schwintowski vom Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht der kommunalen Wirtschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. „Das Gesetz weist zahlreiche Mängel auf. Aufbau und Anwendung des EEG diskriminieren europäische Stromerzeuger, die zwar zahlen, aber für Ökostrom-Produktion nicht kassieren dürfen. Ausschließlich deutschen Ökostrom fördern zu wollen ist zwar politisch nachvollziehbar, aber ein unverhältnismäßiger, diskriminierender Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs im extra zu diesem Zweck geschaffenen Verbundnetz.“ Die von den Netzbetreibern eingezogene Umlage sei vom Wesen her eigentlich eine Steuer, die entsprechend von Unternehmen nicht eingezogen werden dürfte. „Als Steuer, die alle Stromkunden betrifft, dürfte die EEG-Umlage zudem keine Anlagen fördern, die sich bereits amortisiert haben und deren Produkte nicht zu normalen Marktpreisen verkauft werden können“, so Schwintowski weiter. Die bestehende Überförderung von Ökostrom sei in jeder Hinsicht falsch, die EEG-Umlage fülle nur die Taschen einzelner Produzenten und der Netzbetreiber, die Milliarden innerhalb des Systems verwalten. Aus Schwintowskis Sicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis das EEG in seiner aktuellen Form entweder vor europäischen Institutionen oder dem Bundesverfassungsgericht scheitert. „Jeder ausländische Ökostromproduzent und jeder deutsche Stromkunde hätten die Möglichkeit, den Klageweg gegen das EEG an unterschiedlichen Stellen zu beschreiten. Bereits die EEG-Reform 2014 war ein nicht gelungener Versuch, die Mängel des Gesetzes zu korrigieren, um einem europäischen Vertragsverletzungsverfahren und einer Verurteilung vor dem EuGH zu entgehen.“ Die anstehende Novelle des EEG muss die zahlreichen Rechtsmängel des Gesetzes beseitigen und zu einem angemessenen, rechtskonformen nationalen Fördersystem führen, fordert der Professor.





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