Mittwoch, 16. April 2025

WindenergieGemeinsame Stärken bündeln

[27.09.2018] Mit der Flächenausweisung der Kommunen für Windenergieprojekte geht oft der Wunsch nach Beteiligung des lokalen Energieversorgers einher. Kooperationen mit Projektentwicklern bieten die Chance auf Partizipation und Risikominimierung bei zügigem Projektabschluss.
Bau eines Windparks: Kooperationen mindern die Risiken.

Bau eines Windparks: Kooperationen mindern die Risiken.

(Bildquelle: juwi)

Die Energiewende ist in vollem Gang. Die Erneuerbaren, allen voran Wind- und Sonnenenergie im Zusammenspiel mit Wasserkraft und Bioenergie, haben im vergangenen Jahr innerhalb der EU erstmals mehr Strom produziert als Braun- und Steinkohlekraftwerke. In Deutschland ist der Regenerativanteil am Strommix auf rund 36 Prozent gestiegen. Bis zum Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.
So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Um dieses Ziel zu erreichen, können die Städte und Gemeinden vor allem dem weiteren Windenergieausbau über ihre Raumordnungsplanung substanziell Raum verschaffen. Die Ausweisung geeigneter Flächen bietet den Kommunen zudem die Möglichkeit, den Windenergieausbau räumlich zu steuern.

Beteiligung von Stadtwerken

Im Rahmen der Ausweisung von Windvorrang- oder Konzentrationszonen kommt seitens der planenden Kommunen vielfach der Wunsch nach einer Beteiligung des lokalen Energieversorgers auf. Das ist nachvollziehbar, schließlich bleibt so ein Mehr an Wertschöpfung innerhalb der Region. Der prinzipielle Wunsch nach einer Beteiligung an Wind- und Solarenergie-Projekten ist auch bei vielen kommunalen Energieversorgern vorhanden.
Gegen ihr Engagement sprechen allerdings oft knappe personelle Ressourcen oder die bisherige strategische wie unternehmerische Ausrichtung. Das Fehlen von Kapazitäten und die Scheu vor frühzeitigen und nicht selten hohen Projektentwicklungskosten lassen Stadtwerke oft Abstand nehmen von der Umsetzung eines Erneuerbare-Energien-Projekts vor der eigenen Haustür. Dabei muss das nicht sein. Denn Kooperationen mit professionellen Projektentwicklern bieten die Chance auf Partizipation und Risikominimierung bei zügiger Projektumsetzung.

Verteilung des unternehmerischen Risikos

Erfahrene Windparkbauer decken in der Regel das gesamte Leistungsspektrum im Rahmen der Projektentwicklung ab: von der Flächenakquise über die Einholung der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bis hin zum späteren Bau des Windparks samt Inbetriebnahme. Ihre Leistungen bieten sie entweder als Gesamtpaket oder als Teilleistungen im Rahmen der Kooperation an. Umfang und Tiefe der Zusammenarbeit ergeben sich in der Regel aus den von jedem Partner eingebrachten Rechten (zum Beispiel Flächen) sowie der Verteilung des unternehmerischen Risikos zwischen den beiden Kooperationspartnern.
Das umfasst im Wesentlichen die anfallenden Kosten für Planung, Gutachten und Genehmigungsverfahren während der Entwicklungszeit. Jeder Energieversorger hat unterschiedlich hohe Investitionsmittel zur Verfügung. Bei der Auswahl eines Kooperationspartners sollte ein Stadtwerk darauf achten, dass dieser in der Ausgestaltung der Zusammenarbeit flexibel ist und sich stark an den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Stadtwerks orientiert.

Einige Beteiligungsmöglichkeiten

Eng verzahnt mit dem Engagement von Stadtwerken in Wind- und Solarparks ist der Wunsch nach finanzieller Beteiligung der Bürger vor Ort. Schließlich, so zeigen Studien immer wieder, steigt bei finanzieller Beteiligung auch die Akzeptanz gegenüber dem Erneuerbare-Energien-Projekt. Bei frühzeitiger Kooperation mit einem Projektentwickler lassen sich Beteiligungsmodelle planen, an die lokalen Gegebenheiten anpassen und bereits in der Planungsphase umsetzen. Prinzipiell reichen die Beteiligungsmöglichkeiten von reinen Sparanlagen, wie etwa einem Windsparbrief, über Bürgerstrommodelle bis hin zur Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft, die neben dem Stadtwerk einen Teil des Wind- oder Solarparks betreibt.
In der jüngeren Vergangenheit haben sich bei der Umsetzung Erneuerbarer-Energien-Projekte auch Crowdfunding-Modelle als festverzinsliche Beteiligungsoption etabliert. Für die Kooperationspartner bieten diese den Vorteil, dass projektfinanzierende Banken sie bei der Finanzierung auf das Eigenkapital anrechnen und sich die Eigenkapitalquote der Projektpartner auf diesem Weg reduzieren lässt – gerade für Stadtwerke eine interessante Möglichkeit. Für die Anleger bieten Crowdfunding-Modelle den Vorteil einer festverzinslichen Wertanlage oberhalb des aktuellen Zinsniveaus.

Ronald Welz

Welz, RonaldRonald Welz ist Senior Manager beim rheinland-pfälzischen Wind- und Solarparkbauer juwi. Dort verantwortet er den Bereich Kooperationen. Er ist im Unternehmen die Schnittstelle zwischen Projektentwickler und kommunalem Energieversorger und in dieser Funktion zuständig für die inhaltliche wie finanzielle Ausgestaltung der Kooperationsabkommen.



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