SachsenEnergieGemeinde-Geld durch Wind und Sonne
Alle Kommunen in Deutschland, auf deren Gemarkung eine Photovoltaik-Freiflächenanlage oder eine Windenergieanlage der SachsenEnergie steht, erhalten 0,2 Cent für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Diese freiwillige Abgabe wird vollständig vom kommunalen Versorger und Betreiber gezahlt.
„Bis 2040 wollen wir vier bis fünf Terawattstunden Ökostrom aus eigenen Anlagen erzeugen. Der Ausbau erfolgt nicht nur für die Menschen vor Ort, sondern vor allem mit den Menschen vor Ort“, betont Axel Cunow, Finanzvorstand der SachsenEnergie. „Wer die Energiewende unterstützt, soll auch finanziell davon profitieren. Deshalb nutzen wir die Möglichkeiten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und beteiligen die Kommunen über die so genannte Kommunalabgabe finanziell an Erneuerbare-Energien-Anlagen.“
Im Falle von PV-Anlagen bedeutet dies: Gemeinden, auf deren Gebiet PV-Freiflächenanlagen stehen, erhalten die Kommunalabgabe in voller Höhe. Bei Windenergieanlagen profitieren nicht nur die Gemeinden, auf deren Gebiet die Anlagen stehen – sondern auch die Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern. Die Höhe der Kommunalabgabe richtet sich dann nach der Entfernung.
Mehrere zehntausend Euro möglich
Für das zweite Halbjahr 2023 hat SachsenEnergie begonnen, die Verträge mit den Kommunen abzuschließen. „Wir haben uns entschieden, den Höchstbetrag von 0,2 Cent pro Kilowattstunde anzubieten und auch für fiktive Strommengen zu zahlen. Das gilt für alle Bestandsanlagen und natürlich auch für alle neu entstehenden PV- und Windparks“, erklärt Cunow. Die Kommunen können so mehrere zehntausend Euro Mehreinnahmen erzielen – bei einem Solarpark mit einer Leistung von zehn Megawatt peak (MWp) etwa 20.000 Euro pro Jahr.
Insgesamt zahlt SachsenEnergie 300.000 Euro pro Jahr an die Kommunen aus. Im Versorgungsgebiet des Kommunalversorgers befinden sich 18 Windenergieanlagen und sieben PV-Freiflächenanlagen.
Nicht nur über die Kommunalabgabe profitieren die Kommunen, wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen der SachsenEnergie auf ihrem Gebiet grünen Strom erzeugen. „Wertschöpfung vor Ort ist uns wichtig. Deshalb gründen wir vor Ort Betreibergesellschaften für unsere Anlagen. So bleiben die Gewerbesteuereinnahmen in der Kommune“, erklärt Cunow. So können sich Kommunen und Bürger über Beteiligungsgesellschaften auch leichter an Wind- und Solarparks beteiligen.
EEG 2023 ermöglicht erstmals Beteiligung
Bis zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war es Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen nicht erlaubt, Kommunen ohne Gegenleistung finanziell an bestehenden Windparks und Photovoltaikanlagen zu beteiligen. Das hat sich mit dem EEG 2023 geändert. In Form einer freiwilligen kommunalen Abgabe können Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Kommunen mit maximal 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom beteiligen.
Liegt der erzielte Strompreis über der Mindestvergütung, tragen die Anlagenbetreiber die Kommunalabgabe. Liegt der erzielte Strompreis unter der Mindestvergütung, können sich Betreiber die Förderung nachträglich vom Netzbetreiber erstatten lassen.
Um die Akzeptanz von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erhöhen, diskutiert der sächsische Landtag über eine verpflichtende Beteiligung für Neuanlagen.
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