Freitag, 22. November 2024

BundeskabinettFortschreibung der Wasserstoffstrategie

[31.07.2023] Die Nationale Wasserstoffstrategie 2020 wird jetzt fortgeschrieben. Das hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen. Die Fortschreibung trägt den gestiegenen Ambitionen im Klimaschutz und den neuen Herausforderungen im Energiemarkt Rechnung.

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitteilt, war dem Kabinettsbeschluss eine politische Verständigung aller Ressorts vorausgegangen, darunter auch der fünf für Wasserstoff relevanten Kernressorts: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesentwicklungsministerium, Bundesverkehrsministerium und Bundesforschungsministerium. Die Nationale Wasserstoffstrategie 2020 habe grundsätzlich weiterhin Bestand, werde aber mit der Fortschreibung an das gestiegene Ambitionsniveau im Klimaschutz und die neuen Herausforderungen im Energiemarkt weiterentwickelt. Sie setze staatliche Leitplanken für die Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten und bündle die Maßnahmen der Bundesregierung. Eine zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, langfristig nachhaltigem Wasserstoff sei das erklärte Ziel der Bundesregierung.

Zielbild der Maßnahmen

Die Maßnahmen der Fortschreibung umfassten die gesamte Wertschöpfungskette, seien vielfach bereits parallel zur Erarbeitung der Fortschreibung der Strategie begonnen worden oder kurzfristig für das Jahr 2023, mittelfristig für die Jahre 2024/2025 und teilweise bereits langfristig bis 2030 geplant. Mit den Maßnahmen soll das folgende Zielbild umgesetzt werden:
Beschleunigung des Markthochlaufs von Wasserstoff: Der Markthochlauf von Wasserstoff, seinen Derivaten und Wasserstoffanwendungstechnologien werde deutlich beschleunigt und das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette massiv erhöht.
Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff und seinen Derivate: Das Ziel für die heimische Elektrolysekapazität im Jahr 2030 werde von fünf Gigawatt (GW) auf mindestens zehn GW angehoben. Der verbleibende Bedarf werde durch Importe gedeckt. Eine separate Importstrategie werde entwickelt.
Aufbau einer effizienten Wasserstoffinfrastruktur: Von besonderer Bedeutung sei der Aufbau der notwendigen Wasserstoffinfrastruktur. Hierzu habe das Bundeskabinett Ende Mai mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz für Deutschland als erste Ausbaustufe der Wasserstoffinfrastruktur beschlossen. Bis 2027/2028 soll mithilfe der IPCEI-Förderung ein Wasserstoff-Startnetz mit mehr als 1.800 Kilometern um- und neugebauter Wasserstoffleitungen in Deutschland entstehen; europaweit sollen rund 4.500 Kilometer hinzukommen (European Hydrogen Backbone). Durch den Ausbau wären bis 2030 alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern verbunden.

Leitanbieter für Wasserstofftechnologien

Etablierung von Wasserstoffanwendungen in den Sektoren: Bis 2030 würden Wasserstoff und seine Derivate vor allem in der Industrie, in schweren Nutzfahrzeugen und zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt. Im Stromsektor trage Wasserstoff zur Energieversorgungssicherheit bei; durch auf klimaneutrale Gase umrüstbare Gaskraftwerke (H2-ready) und durch systemdienliche Elektrolyseure, insbesondere als variable und systemdienliche Stabilisatoren beziehungsweise flexible Lasten. Für die perspektivische Nutzung von Wasserstoff in der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung würden derzeit die Rahmenbedingungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), in der Wärmeplanung sowie im europäischen Gasmarktpaket weiterentwickelt.
Deutschland wird bis 2030 Leitanbieter für Wasserstofftechnologien: Deutsche Anbieter bauten ihre Technologieführerschaft aus und deckten die gesamte Wertschöpfungskette der Wasserstofftechnologien ab, von der Herstellung wie Elektrolyseure bis hin zu den verschiedenen Anwendungen wie Brennstoffzellentechnologie.

Absicherung durch Importe

Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Kohärente rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler, europäischer und wenn möglich internationaler Ebene unterstützten den Markthochlauf. Dazu gehörten insbesondere effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und Zertifizierungssysteme sowie eine ausreichend ausgestattete und koordinierte Verwaltung auf allen Ebenen.
Importstrategie: Darüber hinaus arbeite die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode mit Nachdruck daran, die Verfügbarkeit von Wasserstoff neben dem Hochfahren der heimischen Produktion durch Importe aus Partnerländern sicherzustellen. Dazu werde parallel eine Importstrategie für Wasserstoff und seine Derivate erarbeitet. Dabei würden auch Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der globalen Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt. Die Importstrategie sei ein Signal an die Partnerländer, dass Deutschland weltweit Kooperationen eingehen, verlässliche Lieferketten nach Deutschland ermöglichen, nachhaltige Standards etablieren und als Technologiepartner zur Verfügung stehen wolle. Mit Norwegen habe die Bundesregierung in diesem Frühjahr bereits eine Vereinbarung über die langfristige Versorgung mit Wasserstoff getroffen.





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