Mittwoch, 13. November 2024

BMUBFörderung für Vorreiter-Kommunen

[14.04.2015] Mit der Masterplan-Richtlinie will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Kommunen dabei fördern, ihre Treibhausgasemissionen entscheidend zu reduzieren.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in so genannten Masterplan-Kommunen veröffentlicht. Diese Kommunen verfolgen einen Masterplan, mit dem sie ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 senken wollen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): „Die Masterplan-Kommunen sind für uns auf nationaler Ebene die besten Beispiele, wie Klimaschutz vor Ort umgesetzt werden kann. Sie sind Leuchttürme unter den im Klimaschutz aktiven Kommunen und stehen mit ihren langfristigen Zielen bis zum Jahr 2050 als verlässliche Partner an unserer Seite. Mit der Masterplan-Richtlinie setzten wir die Förderung von Premium-Leistung im kommunalen Klimaschutz fort.“ Laut dem Bundesumweltministerium sollen mit dem Vorhaben Kommunen dabei unterstützt werden, Strukturen innerhalb und außerhalb der Kommune zu etablieren, die langfristig die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen. Seit dem Jahr 2012 werden 19 Kommunen mit dem Programm Masterplan 100 Prozent Klimaschutz gefördert. Bewerben können sich jetzt neue Masterplan-Kommunen. Sie erhalten für die vierjährige Programmlaufzeit eine Förderung von bis zu 80 Prozent ihrer förderfähigen Ausgaben für die Erstellung des Masterplans und das Masterplan-Management. Ebenso wird eine ausgewählte Maßnahme mit bis zu 200.000 Euro gefördert. Die Masterplan-Kommunen erhalten wissenschaftliche Unterstützung durch ein Begleitvorhaben. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Frist zur Skizzeneinreichung ist der 31. August 2015. Die Programmlaufzeit soll am 1. Juli 2016 starten.



Stichwörter: Finanzierung, BMUB, Klimaschutz


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