Montag, 23. Dezember 2024

Baden-WürttembergFinish für Wärmepläne

[24.01.2023] Bis Ende 2023 müssen die 104 größten Kommunen in Baden-Württemberg ihren kommunalen Wärmeplan fertiggestellt haben. Weitere 100 kleinere Gemeinden sind bereits freiwillig aktiv.

Eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist ein zentraler Baustein, um die Klimakrise einzudämmen und unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Baden-Württemberg hat deshalb als erstes Bundesland die 104 Großen Kreisstädte und Stadtkreise verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Pläne zeigen auf, wie der Energieverbrauch des Gebäudebestands in Baden-Württemberg bis spätestens 2040 klimaneutral gestaltet werden kann. Die Frist für die Erstellung läuft für die verpflichteten Großstädte und Kreise bis Ende 2023. Steht eine Kommune noch am Anfang, sollte sie den Wärmeplan zeitnah in Angriff nehmen – darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Erfreulich sei, dass sich bereits 100 kleinere Kommunen freiwillig auf den Weg gemacht haben. Das entspricht rund zehn Prozent der nicht verpflichteten Kommunen.
Ein kommunaler Wärmeplan besteht aus vier Abschnitten. „Im ersten Schritt ermittelt die Kommune den Ist-Zustand der Wärmeversorgung“, erklärt Max Peters, Bereichsleiter Wärmewende bei der KEA-BW. „Zunächst werden alle Informationen zum Gebäudebestand, zum Wärmeverbrauch, zu den Treibhausgasemissionen und zur bestehenden Wärmeversorgungsstruktur im Gemeindegebiet erfasst.“ Im zweiten Schritt analysiert die Kommune, wo ihre Energieeffizienz gesteigert werden kann. Wo kann durch den Einsatz von erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden? Im dritten Schritt entwickelt die Kommune Szenarien, wie ihre klimaneutrale Wärmeversorgung in Zukunft aussehen könnte. Abschließend erstellt die Kommune den Wärmeplan. Er enthält neben einer Zusammenfassung der vorangegangenen Schritte auch die Formulierung konkreter Maßnahmen.





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