Donnerstag, 21. November 2024

WindenergieFinanzierung wird komplexer

[25.09.2017] Die Windenergie hat in den vergangenen Jahren enorm zugelegt. Dank der Sicherheiten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz haben die Banken unzählige Projekte finanziert. Mit dem Ausschreibungsverfahren sind die Prognoseberechnungen jedoch aufwendiger geworden.
Die Berechnung von Projekten im Ausschreibungsverfahren ist für die Banken aufwändiger geworden.

Die Berechnung von Projekten im Ausschreibungsverfahren ist für die Banken aufwändiger geworden.

(Bildquelle: MEV-Verlag/PEAK Agentur für Kommunikation)

Das Wachstum der Windenergiebranche wurde durchgehend von den finanzierenden Banken unterstützt, Finanzierungsengpässe traten dabei nicht auf. Das lag nicht zuletzt an den verlässlichen Rahmenbedingungen: So stand die Höhe der Einspeisevergütung – abhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Windenergieanlage – stets vorab fest. Sobald nach einer längeren Entwicklungszeit des Projekts der Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorlag, ging es ebenso verlässlich weiter: Die Investitions- und Betriebskosten waren bekannt, der Zinssatz für eine langfristige Finanzierung war gut einzuschätzen oder konnte direkt festgelegt werden. Engpässe gab es hier und da aufseiten der Hersteller, die aufgrund voller Auftragsbücher die Lieferung der Anlagen bisweilen erst innerhalb von sechs bis neun Monaten zusagen konnten.
Auf dieser verlässlichen Basis hat die DZ BANK – oft gemeinsam mit den Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort – über 1.200 Windenergieanlagen in Deutschland finanziert. Auch die häufigen Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den vergangenen Jahren konnten den anhaltenden Zubau von Windkraftanlagen nicht bremsen. Vielmehr legte die Windbranche eine hohe Flexibilität an den Tag und stellte sich auf die Veränderungen stets gut ein.

Tritt auf die Bremse

Mit Inkrafttreten des EEG 2017 hat sich die Situation für die Branche in Deutschland jedoch grundlegend geändert. In den Jahren zuvor war der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung äußerst schnell gestiegen. Das bis zum Jahr 2025 angepeilte Ziel eines Anteils zwischen 40 und 45 Prozent wäre bei einer Fortsetzung des starken Zubaus deutlich früher erreicht worden. Es war jedoch abzusehen, dass der erforderliche Netzausbau damit nicht hätte Schritt halten können – es sei denn, die ohnehin geplante Rückführung von Kernenergie und Kohlekraft wäre stärker forciert worden.
Vor diesem Hintergrund sah sich die Bundesregierung dazu veranlasst, den zu starken Ausbau der erneuerbaren Energien zu begrenzen und beschloss, mit dem EEG 2017 auch für die Windbranche Ausschreibungsverfahren einzuführen. Statt eines Zubaus von durchschnittlich 4.000 Megawatt wie in den vergangenen drei Jahren sollen künftig nur noch zusätzliche Kapazitäten für Windenergie in Höhe von 2.800 bis 2.900 Megawatt pro Jahr entstehen. Rechnerisch wären das zunächst einmal 30 Prozent weniger Jahresleistung für die gesamte Windbranche.
Für heftige Diskussionen in der Branche sorgte das Ausschreibungsdesign. Die Windbranche war bestrebt, die bestehende Akteursvielfalt zu erhalten. Folglich wurden Sonderregelungen für Bürgerwindparks verankert. Unter anderem dürfen diese ohne Genehmigungsbescheid nach dem BlmSchG an einer Ausschreibungsrunde teilnehmen. Erhalten sie dabei den Zuschlag, haben Bürgerwindparks 54 Monate Zeit, das Projekt umzusetzen.

Überraschende Ergebnisse

Zur großen Überraschung vieler Marktteilnehmer entstanden im Vorfeld der ersten Ausschreibungsrunde eine Vielzahl von Bürgerenergiegesellschaften mit dem Ziel, die eingeräumten Sonderrechte zu nutzen. Die in den ersten beiden Runden erzielte Zuschlagsquote für Bürgerwindparks von über 90 Prozent hat die Windbranche nachhaltig erschüttert. Ob und wann die Bürgerwindparks tatsächlich umgesetzt werden, ist nicht abschätzbar. Der Rückgang der Windbranche wird dadurch deutlich über den zuvor ausgerechneten 30 Prozent liegen. Zahlreiche kleinere und größere Projektierer, welche die Branche jahrelang weiterentwickelt und mitgetragen haben, blieben trotz – oder gerade wegen – eines vorliegenden Genehmigungsbescheids nach BlmSchG in den ersten beiden Ausschreibungsrunden auf der Strecke. Das inzwischen erfolgte Einlenken der Regierung, auch für Bürgerwindparks die Hürden zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ab dem Jahr 2018 wieder zu erhöhen, wird von vielen Marktteilnehmern eindeutig begrüßt.

Wachsendes Finanzierungsrisiko

Für die auf Windprojekte spezialisierten Banken sind die Berechnungen für Projekte im Ausschreibungsverfahren aufwendiger und vielfältiger geworden. Während in der Vergangenheit eine Berechnung etwa auf Basis des P75-Werts – der für eine relativ geringe Prognoseunsicherheit steht – ausreichte, muss eine Bank dem Kunden heute ein Angebot auf Basis des maßgeblichen P50-Werts unterbreiten. Der P-Wert oder Erwartungswert besagt, dass der Jahresenergieertrag mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit über- oder unterschritten wird. Die internen Berechnungen zur nachhaltigen Performance eines Windparks, ein Stressszenario auf Basis von P75- oder P90-Werten, bleiben den Banken jedoch erhalten. Grundsätzlich positiv und risikomindernd zu sehen sind die Anpassungen der Vergütung nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren, auch wenn die Berechnungen zur nachhaltigen Performance eines Windparks dadurch nicht einfacher werden.
Verändern werden sich künftig auch die Risiken aus den Sensitivitäten. Der möglicherweise recht lange Zeitraum zwischen dem erteilten Zuschlag im Ausschreibungsverfahren und der tatsächlichen Umsetzung des Projekts eröffnet eine große Bandbreite in der Kostenentwicklung beim Projekt selbst, aber auch bei den Betriebskosten und vor allem bei der Zinsentwicklung. Ein Zinsanstieg von einem Prozent belastet die Kapitaldienstfähigkeit eines Projekts stärker als die Erhöhung der Betriebskosten oder ein Absinken der Erlöse um je fünf Prozent. Nur wenn all diese Aspekte richtig einkalkuliert werden, kann ein Windprojekt erfolgreich sein.
Nach Durchlaufen der ersten beiden Ausschreibungsrunden steht die Branche absehbar vor einem deutlichen Strukturwandel. Ab 2018 wird es im Markt deutlich weniger Projekte geben, um die Anlagenhersteller und auch Banken konkurrieren werden. Ob die erwarteten Kostensenkungen zu erreichen sind und das Zinsniveau auf dem heutigen Niveau bleibt, wird sich erst noch zeigen. Um die tiefgreifenden Änderungen durch das EEG 2017 bewältigen zu können, muss die Windbranche in Deutschland mehr denn je ihre bislang bewiesene Flexibilität an den Tag legen.

Wilfried Weber

Weber, WilfriedWilfried Weber leitet das Team Strukturierte Finanzierung Erneuerbare Energien West der DZ BANK und verantwortet den Vertrieb von Projektfinanzierungen Erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen und dem nördlichen Rheinland-Pfalz. Weber arbeitet bereits seit elf Jahren für die DZ BANK, davor war er bei GE Lease & Finance und der ABN AMRO Bank tätig.

Stichwörter: Finanzierung, Windenergie


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