WärmeplanungsgesetzFinanzierung bleibt unsicher
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – WPG) verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen haben den Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen noch maßgeblich verbessert, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Doch Wermutstropfen bleiben: So bleiben etwa die Finanzierung der Wärmeplanung sowie auch die Förderung für den Aus- und Umbau der Fernwärme weiterhin unzureichend. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts appelliert der VKU, die Förderung der Fernwärme solide und auskömmlich zu finanzieren.
Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer, erklärt: „Vor allem in vier Punkten sind die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für den Aus- und Umbau der Fernwärme wichtig: Fernwärme wird zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt, und Beschränkungen bei der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme aus der Müllverbrennung werden zurückgenommen. Damit kann die Wärme, die bei der Müllverbrennung entsteht, ressourcen- und klimaschonend in vielen Kommunen für die Emissionsminderung in den Wärmenetzen eingesetzt werden. Dafür hatte sich der VKU stark gemacht.
Zudem nimmt die Koalition zu restriktive Vorgaben beim Einsatz von Biomasse in mittelgroßen Wärmenetzen zurück und berücksichtigt den Planungsvorlauf bei neuen Wärmenetzen, indem sie mehr Zeit gibt, um die Zielvorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme in neuen Wärmenetzen zu erreichen. Ähnlich wie beim GEG sorgen die Parlamentarier somit für mehr Pragmatismus und mehr Technologieoffenheit.
Größter Wermutstropfen ist und bleibt aber leider die unzureichende Finanzierung, die auch noch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds von der Haushaltssperre betroffen ist und ab sofort auf Eis liegt: Der beste Plan nützt wenig, wenn das Geld zur Umsetzung fehlt.“
„Die Parlamentarier haben wichtige Maßnahmen im Gesetz nachgebessert, die zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Deutschland notwendig sind“, erklärt die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter.
Sehr zu begrüßen sei auch die Anhebung des Biomasse-Deckels, der eine zentrale Forderung des BEE war: „Dass der Deckel erst für Wärmenetze ab einer Länge von 50 Kilometern gilt, stellt eine deutliche Verbesserung dar“, so Peter.
„Jetzt kommt es auf die Kommunen an, die Wärmewende mit Leben zu füllen und ihre Wärmeplanung zügig aufzustellen und umzusetzen, um Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Dazu gehört auch, dass eine ausstehende Wärmeplanung nicht zum Einbau neuer fossiler Heizungen führt, die sich dauerhaft als Kostenfalle für Verbraucherinnen und Verbraucher erweisen wird“, so Peter abschließend.
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