Dienstag, 4. Februar 2025

Schleswig-HolsteinFernwärmeumfrage veröffentlicht

[22.11.2023] Der Bericht zur Fernwärmeumfrage 2022 zeigt, dass die Preise für Fernwärme in diesem Jahr stark gestiegen sind. Der Bericht wurde jetzt von der Landeskartellbehörde veröffentlicht.

Die Landeskartellbehörde für Energie (LKartBE) hat jetzt die Ergebnisse der Fernwärmeuntersuchung in ihrem Bericht zur Fernwärmeumfrage 2022 veröffentlicht. Wie das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur mitteilt, sind die Fernwärmepreise im Jahr 2022 – wie andere Energiepreise auch – unter anderem als Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs stark gestiegen. Die Wärmepreise für private Verbraucherinnen und Verbraucher seien auf durchschnittlich 17 bis 20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gestiegen. In einzelnen Netzen hätten sie sogar deutlich über 30 Cent je kWh gelegen.
Die Fernwärmeumfrage 2022 zeige, dass die Fernwärmekunden ohne die Preisbremse der Bundesregierung massiv belastet würden.

Einführung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes

Um die Auswirkungen auf die Verbraucher abzumindern, hatte die Bundesregierung mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz zu Beginn des Jahres eine Regelung eingeführt, welche die Verbraucher grundsätzlich vor übermäßigen Belastungen für einen Anteil von 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauches schütze. Die Fernwärmekunden zahlten so einen festgesetzten Preis, der durch das Gesetz auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt ist. Solange das 80-Prozent-Verbrauchskontingent nicht überschritten werde, blieben die Verbraucher von Preiserhöhungen über dem Deckel verschont. Mit dieser Festlegung habe die Bundesregierung auch einen Einsparanreiz für die Abnehmer gesetzt. Die Dauer der Wärmepreisbremse sei zunächst auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt.
Die Fernwärmeversorger erhielten Ausgleichszahlungen für die Differenz zwischen dem vom Gesetzgeber gedeckelten und dem vereinbarten Arbeitspreis. Die LKartBE betone die Bedeutung der Missbrauchsverbote zur Verhinderung von unangemessenen staatlichen Entlastungsbeträgen durch manipulative Preisgestaltung der Wärmeversorger. Das Bundeskartellamt habe bereits Prüfverfahren nach den Preisbremsen-Gesetzen eingeleitet, um Verstöße zu untersuchen. Unrechtmäßig bezogene Ausgleichszahlungen seien zurückzuzahlen, zudem seien Geldbußen möglich. Die schleswig-holsteinische Landeskartellbehörde für Energie werde die Entwicklung der Fernwärmepreise nach Auslaufen der Preisbremse im Blick behalten. Sie werde Fälle mit auffällig hohen Fernwärmepreisen vertieft prüfen, sofern diese nicht bereits Gegenstand der Prüfungen des Bundeskartellamts seien.

Erdgas weiterhin wichtigster Energieträger für Fernwärme

Erdgas sei weiterhin der wichtigste Energieträger für die Erzeugung von Fernwärme in Schleswig-Holstein, so die Landeskartellbehörde für Energie. Die Erdgaspreise seien an den Großhandelsmärkten seit der Befragung im Sommer 2022 deutlich gesunken. Insofern erwarte die Behörde, dass die gesunkenen Brennstoffkosten an die Kunden weitergegeben und die Fernwärmepreise wieder sinken werden.
Neben ihrem Bericht zur Fernwärmeumfrage 2022 habe die LKartBE in einem Sonderbericht ihre Auswertung zu den Preisänderungsklauseln veröffentlicht. Sie stelle fest, dass die Mehrzahl der schleswig-holsteinischen Fernwärmeanbieter die Anforderungen gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nach einer für den Verbraucher nachvollziehbaren Preisanpassungsklausel umsetzt. Die LKartBE stelle klar, dass sich bei verordnungskonformer Gestaltung und Anwendung der Preisänderungsklauseln nicht nur Preissteigerungen, sondern auch Preissenkungen zugunsten der Verbraucher in den Abrechnungen widerspiegeln müssen. Gemeinsam mit energiewirtschaftlichen Verbänden und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sollen jedoch Gespräche zur möglichen Optimierung und zulässigen Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln geführt werden.





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