Sonntag, 22. Dezember 2024

Schleswig-HolsteinFahrplan zur Klimaneutralität

[12.06.2024] In Schleswig-Holstein haben sich die Stadtwerke Flensburg, Kiel und Neumünster sowie das Energiewendeministerium jetzt auf einen gemeinsamen Fahrplan zur Transformation der Energieproduktion geeinigt. Damit wollen sie das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 erreichen.

In Kiel haben jetzt der Energiewendestaatssekretär Joschka Knuth und führende Vertreterinnen und Vertreter der Stadtwerke Flensburg, Kiel und Neumünster Zukunftspläne der Stadtwerke vorgestellt und eine Vereinbarung zur Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeerzeugung unterzeichnet. Wie das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein mitteilt, bekennen sich mit der Vereinbarung die größten Energieversorger und die Landesregierung zum Ziel der Klimaneutralität bis 2040.
Mithilfe der konkreten Maßnahmen, die sich die Stadtwerke im Rahmen der Dekarbonisierungspläne vorgenommen haben, könnten bis zum Jahr 2030 zusätzliche 1,4 Millionen Tonnen CO2 im Vergleich zum Jahr 2019 (Ausgangsmaßstab Klimaschutzprogramm 2030) pro Jahr eingespart werden. Die Aussichten ständen gut, dass das Sektorziel bis 2030 erreicht werden kann: Denn nicht nur das Kohlekraftwerk in Wedel wurde außer Betrieb genommen, auch die Maßnahmen der Raffinerie Heide (die ebenfalls zum Energiesektor gehöre) und der kleinen und mittleren fossilen Erzeugungsanlagen würden entscheidend dazu beitragen.
„Die Energiewirtschaft gehört noch immer zu den Sektoren mit vergleichsweise hohen Gesamtemissionen und damit auch hohen Einsparpotenzialen. Mit den Stadtwerken Flensburg, Kiel und Neumünster haben wir nun konkrete Dekarbonisierungsmaßnahmen vereinbart, die uns unseren Klimazielen für den Energiesektor bis 2030 entscheidend näherbringen“, sagt Energiewendestaatssekretär Joschka Knuth.
Dem Ministerium zufolge verpflichtet sich auch die Landesregierung, ihren Teil beizutragen. Dazu gehören passende Rahmenbedingungen in den Bereichen der technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit und Finanzierung. Die Landesregierung werde sich beispielsweise für eine Entbürokratisierung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze und eine Ausgestaltung von Steuern, Abgaben und Netzentgelten einsetzen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Großwärmepumpen ermöglichen. Noch in diesem Jahr werde sie Gespräche zwischen den zu beteiligenden Genehmigungsbehörden und den Stadtwerken initiieren, um offene Genehmigungsfragen zu identifizieren, frühzeitig zu klären und die Verfahren zügig durchzuführen.





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