Sonntag, 22. Dezember 2024

Stuttgart NetzeErfolg in zweiter Instanz

[27.07.2018] Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt ein Urteil, wonach das Unternehmen Stuttgart Netze das Hochspannungs- und Gashochdrucknetz der baden-württembergischen Landeshauptstadt von der EnBW-Tochter Netze BW übernehmen kann.
Umspannwerk in Stuttgart: Im Rechtsstreit über das Eigentum am Hochspannungs- und Gashochdrucknetz in der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat die Stadtwerke-Tochter Stuttgart Netze auch in zweiter Instanz Recht bekommen.

Umspannwerk in Stuttgart: Im Rechtsstreit über das Eigentum am Hochspannungs- und Gashochdrucknetz in der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat die Stadtwerke-Tochter Stuttgart Netze auch in zweiter Instanz Recht bekommen.

(Bildquelle: Stadtwerke Stuttgart GmbH)

Im Rechtsstreit über das Eigentum am Hochspannungs- und Gashochdrucknetz in der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat die Stadtwerke-Tochter Stuttgart Netze auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach gestern (26. Juli 2018) das Leitungsnetz sowie die Mehrzahl der zugehörigen netztechnischen Anlagen auf der Gemarkung Stuttgart – mit wenigen Ausnahmen – der Stuttgart Netze zu (Aktenzeichen: OLG Stuttgart 2 U 4/17).
Der Hintergrund: Die Landeshauptstadt hatte 2014 die Konzession für die Strom- und Gasnetze auf ihrer Gemarkung der Stuttgart Netze übertragen. Seitdem bemüht sich die Stuttgart Netze, die Herausgabe des Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdrucknetzes von der Altkonzessionärin Netze BW auf dem Rechtsweg durchzusetzen (wir berichteten). Pikant: An Stuttgart Netze ist auch die EnBW-Tochter Netze BW mit 25,1 Prozent beteiligt.
Olaf Kieser, Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart und Aufsichtsratsvorsitzender von Stuttgart Netze, erklärt: „Mit seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht unsere Meinung, dass die Stuttgarter Hochspannungs- und Hochdrucknetze für die Versorgung Stuttgarts unabdingbar sind, vollumfänglich bestätigt.“ Netze BW bedauert in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung des Gerichts. Geschäftsführer Christoph Müller erläutert: „Aus unserer sachorientierten Sicht als Netzbetreiber haben Hochspannungs- und Hochdruckleitungen überregionale Bedeutung und fallen deshalb nicht unter die städtische Konzession. Wir werden das Urteil jetzt im Detail prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden.“ Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat Revision gegen das Urteil zugelassen.





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