Dienstag, 24. Dezember 2024

EnergiepolitikEnergiewirtschaft begrüßt EEG-Novelle

[14.07.2014] Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird kommen, darüber gibt es kaum noch Zweifel. Nach dem Beschluss des Bundesrats vergangener Woche zeigt sich die Energiewirtschaft erleichtert, wünscht sich von der Politik aber weiterhin mehr Engagement bei der Ausgestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
VKU und BDEW haben sich positiv zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geäußert.

VKU und BDEW haben sich positiv zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geäußert.

Hans-Joachim Reck (VKU) und Hildegard Müller (BDEW)

(Bildquelle: VKU / BDEW)

Erleichterung in der Energiewirtschaft: Kurz nachdem der Bundesrat Ende vergangener Woche (11. Juli 2014) der Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt hatte, kamen auch schon die ersten Reaktionen – allen voran von den beiden größten deutschen Energieverbänden: „Die EEG-Reform ist der richtige Schritt hin zu einer marktlichen Ausgestaltung der Energiewende“, sagt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Insbesondere die Direktvermarktungspflicht, die Einführung einer Mengensteuerung sowie die Anlage eines Ausschreibungsmodells führten die erneuerbaren Energien näher an den Energiemarkt heran. „Damit kann der bislang unkoordinierte Erneuerbare-Energien-Ausbau insgesamt besser geplant und gesteuert werden.“ Kritik äußerte Reck jedoch zur möglichen Aufweichung des Bestandsschutzes: „Sollte der Bestandsschutz ab 2017 wegfallen, sind Preissteigerungen vor allem bei der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aufgrund der sprunghaft ansteigenden Kosten unvermeidlich.“ Auch Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), lobt den Beschluss des Bundesrats: „Dies zeigt, dass sich Bund und Länder bei wichtigen energiepolitischen Entscheidungen einigen können. Diese Dynamik muss jetzt auch für andere Bereiche der Energiepolitik genutzt werden.“ Dies gelte auch für die Themen Netzsausbau, Weiterentwicklung des konventionellen Kraftwerksmarkts oder der Förderung des Wärmemarkts. Aus Sicht der Energiewirtschaft sind nun weitergehende Schritte beim EEG durch die Politik notwendig. Dazu gehöre die Beteiligung des Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage, die nur halbherzig umgesetzt worden sei. In Zukunft sollten alle Stromverbraucher, die die Infrastruktur des Energieversorgungssystems nutzen, adäquat an den Kosten für die Energiewende beteiligt werden, so Müller.





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