Montag, 7. Oktober 2024

BundeskartellamtEnergiewende braucht mehr Wettbewerb

[03.07.2013] Dem Bundeskartellamt missfällt die Ausgestaltung der Energiewende: Das Wettbewerbsprinzip finde dabei bislang zu wenig Berücksichtigung.

Scharfe Kritik an der Ausgestaltung der Energiewende hat laut einer Meldung des Bundestages das Bundeskartellamt geübt. In seinem Tätigkeitsbericht 2011/2012 (Drucksache 17/13675) warnt das Kartellamt, das Wettbewerbsprinzip bleibe bislang unberücksichtigt. „Die Folgen sind unmittelbar ablesbar an einer Fehlsteuerung von Ressourcen sowie einem anhaltenden Kostenanstieg, der sowohl die deutsche Wirtschaft als auch die privaten Haushalte zu überfordern droht“, heißt es in dem Bericht. In der Entsorgungswirtschaft trage das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz zudem dazu bei, dass private Konkurrenz zugunsten der Interessen der Kommunen aber zum Nachteil der Verbraucher verdrängt würden. Auch der bei Wasserversorgung und Stromnetzen erkennbare Trend zur Rekommunalisierung ist nach Ansicht des Bundeskartellamts nicht immer zum optimalen Nutzen der Verbraucher. Grundstimmung sei, dass durch die Wahrung von Aufgaben der Daseinsvorsorge durch die Kommunen eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werde, die ein privater Anbieter nicht im selben Maße bieten könne. „Vergessen wird dabei allzu oft, dass die kommunalen Interessen und die der Bürger nicht zwangsläufig deckungsgleich sein müssen. Tatsächlich ist die Motivation vieler Kommunen oftmals eher finanziell begründet“, so das Bundeskartellamt. In einer Stellungnahme zu dem Tätigkeitsbericht teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundeskartellamtes, dass auch die Energiewende soweit möglich wettbewerblich gestaltet werden sollte. Das gegenwärtige Fördersystem müsse mit dem Ziel überprüft werden, weitere Kostensenkungen sowie eine gerechtere Verteilung der Kosten zu erreichen.



Stichwörter: Politik, Bundeskartellamt


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