Baden-WürttembergEnergieverbrauch übermittelt
Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet alle Kommunen im Südwesten, ihre Energieverbräuche jährlich offenzulegen. Zum Stichtag am 30. Juni haben 547 der 1.101 Städte und Gemeinden sowie der 35 Landkreise ihre Daten für 2023 geliefert, wie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) bestätigt. Diese ist eigenen Auskünften zufolge für das Einsammeln der Verbrauchszahlen zuständig und prüft die Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Kommunen, die ihre Informationen vollständig und korrekt abgegeben haben, erhalten von der KEA-BW einen individuellen Kommunensteckbrief. Dieser enthält die wichtigsten Einordnungen der Energiedaten und Vergleichswerte, die den Gemeinden dabei helfen, ihren Verbrauch einzuordnen und Einsparpotenziale zu identifizieren.
Seit Oktober 2020 sind Städte, Gemeinden und Landkreise gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Energieverbräuche zu erfassen und an das Land zu übermitteln. Dies erfolgt über eine elektronische Datenbank, die vom Land bereitgestellt wird. Ziel ist es, die Kommunen für die Höhe ihres Energieverbrauchs zu sensibilisieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen.
Problematisch ist jedoch, dass mehr als die Hälfte der Kommunen fehlerhafte oder unvollständige Daten abliefert. Dabei sind korrekte Daten wichtig, um Einsparpotenziale zu erkennen und den zukünftigen Energiebedarf auf erneuerbare Energien umstellen zu können. Der Kommunensteckbrief zeigt den Gemeinden, wie sie im Landesdurchschnitt sowie im Vergleich zu ähnlich großen Kommunen dastehen. Bei auffällig hohem Energieverbrauch bietet die KEA-BW Beratungsangebote an, um den Verbrauch nachhaltig zu senken.
Verpflichtend für alle Kommunen und Landkreise sind Angaben zur Einwohnerzahl, zum Endenergieverbrauch, zu den Energieträgern sowie relevante Bezugsgrößen wie die Raumflächen der kommunalen Gebäude. Mithilfe des Kommunensteckbriefs sehen die Gemeinden auf einen Blick, wie sie im Vergleich zum Landesdurchschnitt oder gegenüber einer gleichgroßen Gemeinde abschneiden.
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