Montag, 23. Dezember 2024

BMWi/EU-KommissionEinigung zum Energiepaket erzielt

[01.09.2016] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich jetzt mit der EU-Kommission über das Energiepaket geeinigt. Das Paket umfasst das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016, das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 und das Strommarktgesetz.
Im Mainova-Heizkraftwerk West erfolgt die Energieerzeugung im Kraft-Wärme-Kopplungsbetrieb.

Im Mainova-Heizkraftwerk West erfolgt die Energieerzeugung im Kraft-Wärme-Kopplungsbetrieb.

(Bildquelle: Melanie Schulz)

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager haben sich nach intensiven Gesprächen auf ein Energiepaket verständigt. Dieses umfasst das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das Strommarktgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sowie deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist nun der Weg frei, damit die Prüfung der in Brüssel angemeldeten Gesetzesvorhaben auch in den förmlichen Entscheidungsverfahren der EU-Kommission abgeschlossen werden kann. Bundeswirtschaftsminister Gabriel sagt: „Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger.“ Die erzielte Verständigung sichere die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland. Der aus den Gesprächen mit der Europäischen Kommission resultierende Anpassungsbedarf im nationalen Recht werde derzeit erarbeitet, den hierzu erforderlichen Referentenentwurf will das BMWi noch im Herbst 2016 vorlegen. Im Grunde seien darin folgende Kernpunkte erfasst: Bei Bestandsanlagen bleibt der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird analog zum EEG 2017 ausgeschaltet. Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt (MW) ab Winter 2017/2018 ausgeschrieben. Außerdem werden technologieübergreifende Ausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik (PV) getestet. Zusätzlich wird eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen durchgeführt. Des Weiteren heißt es: Eine Systemanalyse im Herbst soll zeigen, ob eine Kapazitätsreserve eingeführt werden muss oder nicht. Falls ja, erfolge eine technologieneutrale Ausschreibung ab Mitte 2017. Das Volumen der bestehenden Netzreserve soll zudem perspektivisch reduziert werden.

Einschätzungen der Verbände

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßen die erzielte Einigung. „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz“, sagt VKU-Präsident Michael Ebling. „Und es ist ein guter Tag für die Stadtwerke, die seit Jahren auf die Klimaschutztechnologie KWK setzen. Sie haben nun endlich Planungssicherheit.“ Schließlich habe sich die Bundesregierung bereits seit Januar 2016 um eine Notifizierung bemüht. Nun habe die EU-Kommission die beihilferechtliche Zuständigkeit der mit dem neuen KWKG erstmals vorgesehenen Bestandsförderung bestätigt. Ebling: „Die Unsicherheit, die bis zum heutigen Tag über der KWK geschwebt hat, war Gift für deren Entwicklung.“ So seien die Stadtwerke zwar investitionsbereit, sie bräuchten aber die richtigen Rahmenbedingungen, um die Kraft-Wärme-Kopplung weiter voranzubringen. In diesem Sinne kommentiert auch Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die Einigung: „Dies ist ein lange überfälliger Schritt. Seit über einem Jahr gibt es keine sicheren Rahmenbedingungen für Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen, ein wirtschaftlicher Betrieb bestehender KWK-Anlagen ist angesichts der aktuellen Börsenstrompreise kaum noch möglich.“ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) müsse jetzt auf Grundlage des KWKG 2016 so schnell wie möglich die Förderbescheide ausstellen, da es keine weiteren Verzögerungen mehr geben dürfe. Bereits im Jahr 2015 habe es wegen der laufenden KWKG-Novelle eine erhebliche Verunsicherung in der Branche gegeben, sodass die Zahl der neu zugelassenen Anlagen deutlich zurückgegangen sei. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) lobt die Einigung, nach der für die Energiebranche wieder Planungssicherheit bestehe. Dennoch zementiere diese auch Punkte, die einer sauberen und zukunftsorientierten Energieversorgung im Weg stehen. Das betreffe vor allem den Umgang mit dem Braunkohlekraftwerksstrom. BEE-Geschäftsführer Hermann Falk: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Strom aus Braunkohlekraftwerken beim Braunkohletagebau weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen bleibt und damit die EEG-Umlage erhöht. Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, die größer als zehn Kilowatt (kW) installierter Leistung sind, wird hingegen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet.“ Weniger euphorisch zeigt sich auch Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Da die Regierung die Modalitäten für die geplanten Ausschreibungen erst im Jahr 2017 vorlegen möchte, drohe eine weitere Verzögerung von Kraftwerksprojekten um mindestens ein Jahr. Mit dieser Verzögerungstaktik fahre die Bundesregierung die effiziente Kraft-Wärme-Kopplung nun endgültig gegen die Wand.





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