Freitag, 7. Februar 2025

Ü-NetzeEinheitliche Entgelte ab 2023

[07.10.2022] Die Übertragungsnetzbetreiber haben die vorläufigen Netzentgelte für 2023 veröffentlicht. Ab 2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte.

Für das kommende Jahr veröffentlichen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erstmals gemeinsam bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte. Seit 2019 erfolgte die schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte. Dieser Prozess auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes von 2017 ist damit abgeschlossen. Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung, den Anstieg der Netzentgelte im Stromtransportnetz zu begrenzen. Mithilfe des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen die Netzentgelte auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert werden. Auf dieser Basis liegen die vorläufigen durchschnittlichen Netzentgelte im nächsten Jahr bei 3,12 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Berechnung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte ergibt sich aus der Prognose der Kostenbasis (Erlösobergrenze/EOG) und den Absatzmengen für das Jahr 2023. Für dieses Jahr sehen die ÜNB bei der EOG starke Kostensteigerungen. Die Hauptursache dafür liegt bei den erheblichen Preissteigerungen auf den Brennstoff- und Strommärkten, die vor allem auf Russlands Krieg gegen die Ukraine zurückzuführen sind. Diese sorgen mindestens im laufenden und im kommenden Jahr für Steigerungen, insbesondere bei den Redispatch-Kosten und bei den Kosten für die Netzreserve, für die Vorhaltung von Regelleistung sowie für die Beschaffung von Verlustenergie. Die jetzt veröffentlichten ÜNB-Netzentgelte sind vorläufig. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Grundlage zur Stabilisierung bis zum 6. Dezember 2022 vorliegt.
Hier die Übersicht:
Netzentgelte in der Regelzone 50Hertz: 3,04 ct/kWh;
Netzentgelte in der Regelzone Amprion: 2,94 ct/kWh;
Netzentgelte in der Regelzone TenneT: 3,29 ct/kWh;
Netzentgelte in der Regelzone TransnetBW: 3,03 ct/kWh;
Bundeseinheitliche Netzentgelte in den vier Regelzonen: 3,12ct/kWh.





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