Freitag, 18. April 2025

BSW-SolarEigenverbrauch nicht belasten

[26.03.2014] Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) wehrt sich gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, den Eigenverbrauch von Solarstrom künftig mit der Ökostromumlage zu belasten. Das Verursacherprinzip stehe Kopf.
Der Eigenverbrauch von Solarstrom dürfe nicht mit der Ökostromumlage belastet werden

Der Eigenverbrauch von Solarstrom dürfe nicht mit der Ökostromumlage belastet werden, fordert die Solarbranche.

(Bildquelle: BSW-Solar)

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, Betreiber von Photovoltaikanlagen künftig auch dann mit der Ökostromumlage zu belasten, wenn sie den Strom nur zum Eigenverbrauch nutzen. Bei der Solarbranche und Verbraucherschützern stößt dieses Vorhaben auf deutliche Kritik: Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf, Bürger und Unternehmen auch künftig von der EEG-Umlage beim Eigenverbrauch von Solarstrom zu befreien. Im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dürften sie keinesfalls schlechter gestellt werden als die stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus fossilen Energiequellen bezieht.
Laut BSW-Solar gibt es Anzeichen dafür, dass der Gesetzgeber stromintensive Unternehmen künftig noch deutlicher von den Kosten der Energiewende befreien will, als bislang vorgesehen. So hätte es zwischen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Vertretern aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein Einvernehmen darüber gegeben, dass stromintensive Unternehmen maximal 1,25 Cent je Kilowattstunde für den Eigenbedarf selbst erzeugten Stroms abführen müssten. Gewerbliche Selbstversorger – etwa aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Landwirtschaft – sollen hingegen rund 4,4 Cent auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde bezahlen. Die bisher anteilig befreite Wohnungswirtschaft solle künftig sogar mit der vollen EEG-Umlage von derzeit rund 6,3 Cent pro Kilowattsunde belastet werden, wenn sie Mieter mit Solarstrom versorgt. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Das Verursacherprinzip steht Kopf. Die größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl künftiger Solarstromanlagenbetreiber drei bis fünfmal so stark zur Kasse gebeten werden sollen.“ Zweck des EEG sei es immer gewesen, die Markteinführung erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern zu erschweren. „Verbraucher- und Klimaschutz werden mit Füßen getreten und den Interessen großer Konzerne untergeordnet“, so König weiter. Mit dieser Ungerechtigkeit werde die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt.





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