Freitag, 22. November 2024

Smart MeterEckpunkte für Verordnungspaket

[10.02.2015] Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze hat jetzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht. Auf dieser Basis will das BMWi verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Smart-Meter-Einsatz auf den Weg bringen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jetzt die Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze veröffentlicht. Das Paket wird in Umsetzung des Koalitionsvertrags verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz intelligenter Messsysteme enthalten. „In einem Stromsystem, das von volatil einspeisenden, dezentralen Erzeugungsanlagen geprägt ist, ist es eine besondere Herausforderung, das Angebot und die Nachfrage nach Strom stets in Einklang zu bringen“, erklärt Staatssekretär Rainer Baake (Bündnis 90/Die Grünen). „In der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören. Um das System auch künftig sicher zu führen, brauchen wir eine sichere und moderne Mess- und Steuerungstechnik im Stromversorgungsnetz, die zuverlässige Einspeisewerte und Netzzustandsinformationen liefert.“ Mit den Eckpunkten für die Ausgestaltung des Verordnungspakets hat das BMWi laut Baake dafür die Grundlage gelegt. Das Ministerium will auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme auf den Weg bringen. Dazu zähle auch die Gewährleistung eines hinreichenden Maßes an Datenschutz und -sicherheit über die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeiteten Schutzprofile und Technischen Richtlinien.
Mit einer Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi sollen Smart Meter nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen. Größere Verbraucher übernehmen die Vorreiterrolle beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik. Erzeugerseitig soll an der Schwelle von sieben Kilowatt (kW) installierter Leistung festgehalten werden. Haushalte, die weniger als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, sind von der Einbaupflicht ausgenommen. Für sie sei ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler mit Funktionen zur Verbrauchsveranschaulichung vorgesehen. Eine klare Regulierung soll sicherstellen, dass die Kosten den erwarteten Nutzen individuell nicht übersteigen. Zur Finanzierung wird laut Ministeriumsangaben keine neue Umlage geschaffen. Stattdessen werden Geräteeinbau und -betrieb wie bisher über Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb finanziert. Um die Gesamteffizienz des Roll-outs zu gewährleisten, werden Kostenobergrenzen eingeführt. Auch sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, ihre Verantwortung für den Roll-out im Wege der Ausschreibung in den Markt zu geben. Auf Basis der jetzt veröffentlichten Eckpunkte wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem nächsten Schritt die Verordnungsentwürfe vorlegen. Ziel ist eine Kabinettbefassung vor der Sommerpause 2015.





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