KohleausstiegDie Kapazitätslücke schließen
Am 26. Juni 2018 hat die Kohlekommission ihre Arbeit aufgenommen. Diese Kommission soll ein Enddatum und einen Ausstiegspfad für die Kohleverstromung in Deutschland definieren. Die Bundesregierung adressiert damit das Problem, dass die CO2-Reduktion im Stromsektor nicht wie erhofft vorangekommen ist. Obwohl auf Grundlage des im Jahr 2000 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein mittlerweile dreistelliger Milliardenbetrag in die Förderung regenerativer Stromerzeugung geflossen ist, beträgt die Treibhausgasreduktion im Stromsektor gegenüber dem Basisjahr 1990 nur rund 22 Prozent. Davon entfiel die Hälfte auf die 1990er-Jahre und ist vor allem dem Teilausstieg aus der Braunkohleverstromung in den neuen Bundesländern im Kontext der Wiedervereinigung zu verdanken.
Fehlentwicklung korrigieren
Diese enttäuschende Zwischenbilanz ist insbesondere einer fehlerhaften Ausgestaltung des energiepolitischen Ordnungsrahmens durch die Politik geschuldet. Die Politik wollte den Markt, schnitt diesen aber unzulänglich zu und setzte mit dem EEG obendrein einen riesigen Subventionsmechanismus in Gang. Es ist das hieraus resultierende ungeordnete Nebeneinander von markt- und planwirtschaftlichen Elementen, von Marktpreisbildung und staatlichen Eingriffen, das effektiven und effizienten Klimaschutz bislang verhindert hat.
Konkret hat der subventionsgetriebene Ausbau der erneuerbaren Energien im zurückliegenden Jahrzehnt zu einem starken Rückgang des Strompreises an der Strombörse geführt. Dieser Effekt hatte wiederum zur Folge, dass ausgerechnet die hocheffizienten, emissionsarmen Gaskraftwerke aus dem Markt gedrängt wurden, während alte, emissionsintensive Braunkohlemeiler nach wie vor rund um die Uhr am Netz sind und dafür sorgen, dass der Treibhausgasausstoß des Stromsektors hoch bleibt.
Mit dem Kohleausstieg soll diese Fehlentwicklung nun korrigiert werden. Ein anderes Problem wird hingegen weiter ignoriert: Da unter den herrschenden Rahmenbedingungen der Betrieb von Gaskraftwerken seit geraumer Zeit nicht mehr rentabel ist, unterbleibt auch deren Neubau. Eigentlich erfordert der zunehmende Erneuerbare-Anteil eine wachsende Zahl von schnell regelbaren Gaskraftwerken, die immer dann einspringen, wenn der Wind gerade nicht weht und die Sonne nicht scheint. Insbesondere für die Zeit nach 2022, wenn alle Atomkraftwerke vom Netz gegangen sein werden und zudem etliche ältere konventionelle Anlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, droht deshalb eine Kapazitätslücke im deutschen Stromversorgungssystem.
Rote Zahlen im Gaskraftwerk
Verschärft wird diese Situation durch staatliche Eingriffe, die das Vertrauen von Investoren zusätzlich aushöhlen. Beispiel Gemeinschaftskraftwerk Irsching (GKI): Das hocheffiziente Gaskraftwerk Irsching ist ein Leidtragender der herrschenden Rahmenbedingungen im Stromsektor. Seit Jahren schreibt das GKI rote Zahlen. Eine Stilllegung des Gaskraftwerks wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) aber nicht zugelassen, weil das Kraftwerk systemrelevant ist. Um die Versorgungssicherheit zu garantieren, zwingt die BNetzA auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers Tennet die Betreiber zum Weiterbetrieb im Rahmen der Netzreserve – und versagt ihnen für diesen enteignungsgleichen Eingriff zugleich die Erstattung der vollen Kosten.
Dieser Umgang mit einem selbstgeschaffenen Problem mag für die Politik den Charme besitzen, kurzfristig die bequemste und billigste Lösung zu sein. Langfristig drohen aus dieser Praxis jedoch ernste Konsequenzen für die Zuverlässigkeit der deutschen Stromversorgung zu erwachsen. Um die Mängel des bisherigen Ordnungsrahmens zu beheben, Vertrauen zurückzugewinnen und eine sichere Stromversorgung auch künftig volkswirtschaftlich effizient, also marktwirtschaftlich, gewährleisten zu können, sollte die Politik neben dem Braunkohleausstieg deshalb eine weitere Reformmaßnahme ergreifen.
Dezentraler Leistungsmarkt
Versorgungssicherheit und Flexibilität sind knappe Ressourcen im Energiesystem der Zukunft. Es gilt, sie mit einem Preis auszuzeichnen und entsprechende Preismechanismen für das Vorhalten von Reservekraftwerken zu verankern. Deshalb sollte zusätzlich zum so genannten Energy-Only-Markt ein dezentraler Leistungsmarkt eingeführt werden. Bei einem dezentralen Leistungsmarkt werden die Kraftwerkskapazitäten für Phasen von Stromknappheit dezentral von den einzelnen Vertrieben gemäß den Präferenzen der Stromkunden kontrahiert. Kraftwerksbetreiber erhalten durch den Verkauf entsprechender Versorgungssicherheitszusagen zusätzliche Einnahmen, um die entsprechenden Anlagen am Netz zu halten oder neu zu errichten.
Effektiver Klimaschutz braucht den zeitnahen Ausstieg aus der Braunkohle. Der Braunkohleausstieg aber bedarf der Flankierung durch einen dezentralen Leistungsmarkt. Auf diese Weise lässt sich die notwendige Vorhaltung ausreichender emissionsarmer konventioneller Kraftwerkskapazität auf volkswirtschaftlich effiziente Weise sicherstellen.
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